Analyse von Wirtschaftsforschern Kleinerer Bundestag spart bis zu 125 Millionen im Jahr
Nach der nächsten Bundestagswahl sollen weniger Abgeordnete im Parlament sitzen. Eine Schätzung von Wirtschaftsforschern zeigt: Das würde jährlich bis zu 125 Millionen Euro sparen.
Ein infolge der Wahlrechtsreform geschrumpfter Bundestag wäre einer Analyse zufolge für den Bund jedes Jahr bis zu 125 Millionen Euro günstiger als bisher. Das geht aus einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln hervor.
Der Grundstein dafür ist bereits gelegt: Die Bundesregierung hatte das Wahlrecht 2023 reformiert, um ein weiteres Wachsen des Parlaments zu verhindern und die Sitzzahl zu deckeln. So sollen nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Zum Vergleich: Aktuell sind es 733.
Diäten und Geld für Mitarbeiter machen größten Teil aus
Den Wirtschaftsforschern zufolge könnte ein kleinerer Bundestag in gleich mehreren Bereichen Geld einsparen - etwa durch den Wegfall von Diäten, also Geld, das die Abgeordneten bekommen. Da künftig gut 100 Abgeordnete weniger im Parlament sitzen würden, fallen der Analyse zufolge jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten an.
Am größten wäre die Ersparnis mit etwa 45 Millionen Euro aber bei Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros. Je nachdem, wie viele Parteien in den Bundestag einziehen, könnten die Geldleistungen an die Fraktionen den Schätzungen zufolge pro Jahr um bis zu 20 Millionen Euro sinken. Auch bei Reisen und Büroausstattung wie Schreibtischen und Computern sowie dem Fuhrpark des Parlaments wäre mit deutlich zurückgehenden Kosten zu rechnen.
Immobilien bleiben vermutlich beim Bund
Andere Posten des Bundestagshaushalts blieben der Analyse zufolge durch die Reform jedoch unverändert. So sei es unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder. Bei vielen kleineren Positionen seien gar keine Einsparungen zu erwarten - zum Beispiel beim Besucherdienst oder bei der Förderung bestimmter Institute, hieß es in der Analyse weiter.
Der Bundestag selbst wollte auf Nachfrage des Wirtschaftsmagazins "Capital" noch keine Berechnungen anstellen und verwies darauf, dass die Höhe des Budgets für den Bundestag erst nach der nächsten Wahl 2025 festgelegt werde.
Bundesverfassungsgericht hat Wahlrecht geprüft
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und dieses daraufhin für weitgehend verfassungskonform erklärt. Bis auf einen Punkt: Die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz.
Bis zu einer Neuregelung in diesem Punkt gilt die Fünf-Prozent-Hürde weiter - und zwar kombiniert mit der Grundmandatsklausel. Das heißt, dass eine Partei mit dem Ergebnis ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, wenn sie drei Direktmandate gewonnen hat. Diese Regel bleibt so lange in Kraft, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft.
Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt. Denn dann findet die nächste Bundestagswahl statt. Grundsätzlich soll ein Jahr vor einer Wahl feststehen, nach welchen Regeln gewählt wird.