Rechtliche Hürden Wie ein Impfregister aussehen könnte
Mit der Impfpflicht wird auch über ein zentrales Impfregister diskutiert. Auf diese Weise könnte eine Impfpflicht besser durchgesetzt werden. Doch geht das so einfach?
Was soll ein nationales Impfregister bringen?
Bisher übermitteln Impfzentren, Impfteams, Krankenhäuser, Arztpraxen und Betriebsärzte die durchgeführten Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI). Dabei können Meldungen verloren gehen. Das RKI ist auf diese Angaben zum Impfstatus der Bevölkerung aber angewiesen. Ein Impfregister könnte zuverlässigere Daten liefern. Außerdem könnten Ungeimpfte leichter kontaktiert und zur Impfung bewogen werden. Und die Forschung könnte wichtige Daten über eventuelle Nebenwirkungen der Impfungen erlangen.
Ist ein Impfregister mit dem Datenschutz vereinbar?
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich bisher einem zentralen Impfregister gegenüber skeptisch gezeigt. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach plädiert für eine Impfpflicht ohne ein erst noch zu schaffendes Impfregister. Der Aufbau dauere zu lange und sei auch datenschutzrechtlich nicht unumstritten.
Nach der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung können Gesundheitsdaten ausnahmsweise erfasst werden, wenn dies im öffentlichen Interesse ist und zum Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren dient.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, kann sich ein zentrales Impfregister datenschutzrechtlich grundsätzlich vorstellen. Allerdings: "Die besondere Herausforderung ist es, die Zwecke und Ziele zu bestimmen und nachzuweisen, dass ein solches Impfregister erforderlich und verhältnismäßig ist." Dies allein mit der Durchsetzung der Impfpflicht zu begründen, erscheint ihm allerdings fraglich.
Anders sähe die Situation aus, wenn weitere Ziele hinzukämen. Etwa, wenn durch das Register Erkenntnisse über die Pandemie gewonnen werden könnten oder man so besser Kontakt zu ungeimpften Personen aufnehmen könnte.
Wie müssten die Voraussetzungen geregelt sein?
Nach der Datenschutzgrundverordnung bedarf es einer Regelung, die garantiert, dass die Rechte und Freiheiten der Betroffenen gewahrt werden. "Dort wäre zu regeln, welche Stelle das Register führt, deren Unabhängigkeit, zu welchen genau beschriebenen Zwecken das Register geführt wird, welche Personendaten wie lange gespeichert werden und wer Zugriff auf diese Daten hat", so Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.
Gibt es weitere Hürden?
Für Datenschützer Kelber besteht die besondere Herausforderung darin, "dass die Daten für ein solches Impfregister derzeit überhaupt nicht vorhanden sind und erst gewonnen werden müssten".
Weitere Fragen: Wer soll die Daten sammeln und wie sollen sie dorthin kommen? Wie also soll die Meldepflicht ausgestaltet werden? Rolf Schwartmann schlägt vor: "Die Meldepflicht könnte zum Beispiel von den Impfpflichtigen erfüllt werden." Seine Idee: Mit Hilfe eines Gesetzes die CovPass-App des RKI oder die Corona-Warn-App erweitern. Sozusagen als digitale Lösung.
Und welche Möglichkeiten gäbe es für Menschen, die keine Apps nutzen? "Dazu können Apotheken Impfnachweise in Papierform an die registerführende Stelle übermitteln. Ein Abgleich dieser Daten mit denen der Melderegistern wäre im Bundesmeldegesetz zu regeln."
Gibt es bereits Impfregister in anderen Ländern?
Ja. "In den Niederlanden kann bereits das Melderegister mit dem zentralen Impfregister verknüpft und zu Forschungszwecken genutzt werden", erklärt die Politikwissenschaftlerin und Expertin für Impfregister Katharina T. Paul von der Universität Wien. "In Dänemark wurden durch die Verknüpfung von Impfregisterdaten mit elektronischen Patientenakten Vermutungen zu Nebenwirkungen von der HPV-Impfung (Anm. der Redakteurin: Impfung gegen Krebs, insbesondere an der Gebärmutter) überprüft."
Und in Österreich soll ein zentrales Impfregister bald helfen, die Impfpflicht durchzusetzen. Ob es zu einem lückenlosen Abgleich zwischen Melde- und Impfregister kommt, steht noch nicht fest. In dem Land gilt ab Februar eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus.