Der bosnische Serbenführer Milorad Dodik

Bosnisch-serbischer Politiker Deutschland verhängt Einreiseverbot für Dodik

Stand: 03.04.2025 19:32 Uhr

Der serbische Nationalist Milorad Dodik darf nicht mehr nach Deutschland und Österreich einreisen. Die Sanktionen folgen rund eine Woche auf ein Urteil gegen den Serbenführer wegen verfassungswidriger Gesetze.

Deutschland und Österreich haben Sanktionen gegen Milorad Dodik, Präsident des serbisch dominierten Landesteils Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina, verhängt. Dodik darf infolge der Strafmaßnahmen nicht mehr in die Bundesrepublik oder nach Österreich einreisen.

Beide Länder reagierten mit den Sanktionen darauf, dass Dodik und seine Anhänger die Verfassung von Bosnien und Herzegowina missachteten, begründeten die österreichische Außenministerin Beate Meinl Reisinger und die deutsche Staatsministerin für Europa und Klima, Anna Lührmann, die Entscheidung.

"Milorad Dodik hat seine sezessionistischen Provokationen und Aktionen auf eine neue Spitze getrieben und auch rechtlich rote Linien klar überschritten", kritisierte Reisinger. Damit bedrohe Dodik "die Sicherheit, Stabilität, verfassungsmäßige Ordnung und territoriale Integrität" von Bosnien und Herzegowina. Auch Lührmann betonte: "Der Bogen ist klar überspannt." Dodik und seine Gefolgsleute brächten mit ihrem Vorgehen auch die europäische Zukunft des EU-Beitrittskandidaten in Gefahr. "Wir appellieren an alle Verantwortlichen, auf den EU-Reformpfad zurück zu kehren", sagte Lührmann.

Dodik zu Haft und Amtsverbot verurteilt

Vor rund einer Woche war Dodik vom bosnischen Staatsgerichtshof zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem solle er von seinem Amt als Präsident zurücktreten und dürfe für einen Zeitraum von sechs Jahren keine politischen Ämter mehr ausüben.

Hintergrund des Urteils sind zwei von Dodik unterzeichnete Gesetze, denen zufolge Urteile des Verfassungsgerichts in Bosnien und Herzegowina im Landesteil Republika Srpska ausgesetzt und Entscheidungen des UN-Repräsentanten Christian Schmidt für ungültig erklärt werden sollten. Beide Gesetze wurden von Schmidt wieder aufgehoben. Sie stellten einen Verfassungsbruch dar und verstießen gegen das Dayton-Abkommen, mit dem 1995 der Bosnienkrieg beigelegt wurde. Seitdem ist Bosnien und Herzegowina aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.

Dodik weigerte sich, das Urteil anzuerkennen und hatte die Anklage gegen sich als politisch motiviert kritisiert. Er fordert seit langem die Vereinigung der Republika Srpska mit dem Nachbarland Serbien.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 03. April 2025 um 20:00 Uhr in den Nachrichten.