Deutscher Richterbund Neue Kritik an geplanter Cannabis-Legalisierung
Das geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis wird vom Deutschen Richterbund erneut kritisiert. Die Sorge: Mögliche Mehrbelastungen für die Justiz und ein Schwarzmarkt, der aufblühen könnte.
Der Cannabis-Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der den Kauf und Besitz geringer Mengen Cannabis straffrei stellen will, steht erneut im Fokus der Kritik: Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Pläne als ungeeignet zur Durchsetzung der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgerufenen Ziele bezeichnet.
"Insbesondere wird die Justiz durch die Gesetzespläne nicht entlastet, sondern eher zusätzlich belastet", sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen", kritisierte er.
Einige der geplanten Strafvorschriften seien mit erheblichen Nachweisschwierigkeiten und großem Ermittlungsaufwand für die Staatsanwaltschaften verbunden. "Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren oder nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen", prognostizierte Rebehn.
Entwurf spricht von Kostenentlastung
Damit widerspricht Rebehn erneut den im Gesetzentwurf enthaltenen Berechnungen, die von Einsparungen sprechen. Darin heißt es, das Bundesgesundheitsministerium rechne mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
Dem Entwurf zufolge geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen Euro, bei Gerichten von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen von 35 Millionen Euro aus.
Rebehn: Schwarzmarkt könnte wachsen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig straffrei bleiben soll. Im Eigenanbau zu Hause sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Die legale Abgabe von Cannabis soll auch durch sogenannte "Cannabisclubs" durchgeführt werden können.
Die Bundesregierung begründet die Legalisierungspläne mit dem Vorhaben, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, damit der Kriminalität den Boden zu entziehen und die Qualität von Cannabisprodukten kontrollieren zu können. Richterbund-Geschäftsführer Rebehn sieht das skeptisch: "Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabis-Gesetzes wachsen", warnte Rebehn.
Kabinett berät kommende Woche
Das Bundeskabinett wird voraussichtlich kommende Woche über den Gesetzentwurf beraten. Das hatte Gesundheitsminister Lauterbach vergangenen Mittwoch angekündigt. Parallel zu dem Gesetzgebungsprozess solle es "eine große Kampagne" geben, "um auf die Risiken des Cannabis-Konsums hinzuweisen", sagte Lauterbach.
Diese angekündigten Maßnahmen des SPD-Politikers gehen dem Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, nicht weit genug. Dedy forderte mehr Geld für die Suchthilfe: "Bund und Land müssen künftig die kommunale Drogen- und Suchthilfe der Städte mitfinanzieren", sagte Dedy der "Rheinischen Post". Dazu gehörten auch Präventions- und Aufklärungsangebote: "Gerade mit Blick auf den Jugendschutz sollte die Präventionsarbeit verstärkt werden - das gilt nicht nur für Cannabis, sondern auch für andere Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol."
Auch Verbände der Kinder- und Jugendmediziner hatten zuvor vor den Folgen der Freigabe von Cannabis gewarnt.