Cannabis-Legalisierung Richterbund warnt vor Mehrbelastung der Justiz
Die geplante Cannabis-Legalisierung soll nach Vorstellung des Gesundheitsministeriums auch die Justiz entlasten. Dem hat jetzt der Deutsche Richterbund widersprochen: Das Gesetz würde sogar eher zu einer Mehrbelastung der Gerichte führen.
Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung wird nach Ansicht des Deutschen Richterbunds (DRB) nicht zu einer Entlastung der Gerichte führen. Er widerspricht damit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), in dessen Gesetzentwurf entsprechende Berechnungen enthalten sind.
"Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz ist völlig unrealistisch", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Zu erwarten sei vielmehr, dass das "extrem kleinteilige Gesetz in der Umsetzung zu hohem Kontrollaufwand, zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen zusätzlichen Verfahren vor den Gerichten" führen würde.
Unter dem Strich dürften die Pläne sogar eher zu einer Mehrbelastung für die Justiz führen, vermutet Rebehn.
Entlastung von mehr als einer Milliarde Euro?
In dem überarbeiteten Gesetzentwurf, der am Donnerstag zur Stellungnahme an die mit dem Thema befassten Verbände verschickt worden war, heißt es, das Bundesgesundheitsministerium rechne mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Dem Entwurf zufolge geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen von 35 Millionen Euro aus.
Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften, wie anfänglich diskutiert worden war, soll es aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in sogenannten Cannabis-Klubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen.