"Wachstumschancengesetz" Bundestag beschließt abgespecktes Wachstumspaket
Der Bundestag hat ein Entlastungspaket für Unternehmen in Höhe von rund drei Milliarden Euro beschlossen. Ob am 22. März auch der Bundesrat zustimmt, ist ungewiss. Denn das Gesetz könnte an der Union scheitern.
Nach einer Änderung an dem Entlastungspaket für Unternehmen hat der Bundestag das "Wachstumschancengesetz" in abgespeckter Form beschlossen. Das Gesetz sieht Entlastungen für Unternehmen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vor.
377 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 267 dagegen. Es gab eine Enthaltung. Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten angekündigt, dass sie der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zustimmen würden. Dieser hatte am Mittwoch eine Einigung erzielt - allerdings ohne die Zustimmung der Union.
Union bleibt bei Blockade
FDP-Fraktionschef Christian Dürr appellierte vor der Abstimmung an die Union, dem geänderten Gesetz zuzustimmen: "Es braucht jetzt Signale zur steuerlichen Entlastung der deutschen Volkswirtschaft." Das Wachstumschancengesetz sei dafür ein erster Schritt.
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei verteidigte hingegen die Ablehnung von CDU und CSU: "Wir sagen Nein zu einer Entscheidung, die vorgibt, die deutsche Wirtschaft zu entlasten, obwohl sie einen anderen Teil der Wirtschaft mit 450 Millionen Euro zusätzlich belasten will", sagte er mit Blick auf die Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung für die Landwirtschaft.
Zustimmung des Bundesrats ungewiss
Der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi kritisierte, die Union wolle mit ihrer Ablehnung die Regierung treffen. "Sie treffen damit aber die Wirtschaft, die Rentnerinnen und Rentner und letztlich das ganze Land." Nun ist offen, ob das Paket am 22. März im Bundesrat eine Zustimmung bekommt.
Wirtschaftsverbände übten zuletzt scharfe Kritik an der Blockade der Union. Der Bundesrat hatte das Gesetz mit dem Argument blockiert, Länder und Kommunen müssten einen Großteil der Kosten und Steuerausfälle schultern. In den Verhandlungen strichen die Verhandlungspartner das Volumen der Entlastungen daraufhin bereits von einst geplanten 7 Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden zusammen.