Tritt am 1. Januar 2024 in Kraft Bundesrat billigt Heizungsgesetz
Lange wurde darüber diskutiert - nun hat das Heizungsgesetz die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Das Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Anfang 2024 tritt es in Kraft.
Der Bundesrat hat das Heizungsgesetz gebilligt. Damit kann es am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit.
Nach langen Konflikten innerhalb der Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bezeichnet, vor drei Wochen beschlossen.
Jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbare Energien
Das Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Es zielt darauf ab, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu machen.
Ab dem kommenden Jahr müssen aber zunächst nur neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.
Für einen Austausch und den Weiterbetrieb fossiler Heizungen gelten in den kommenden 20 Jahren unterschiedliche Fristen und Vorgaben. Neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, können im Regelfall spätestens ab Juli 2028 nicht mehr eingebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt sollen alle Städte und Gemeinden eine Wärmeplanung haben. Die Bürger können dann entscheiden, welche Heizung für sie infrage kommt oder erfahren, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.
CDU-Politiker Beermann: "Tiefpunkt für die Demokratie"
Über das Gebäudeenergiegesetz war innerhalb der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen. Nachdem die Koalition einen Kompromiss erreicht hatte, scheiterte eine Verabschiedung vor der Sommerpause des Bundestags an einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts.
Im Bundesrat bezeichnete der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) das gesamte Verfahren als "Tiefpunkt für die Demokratie". Das Gesetzgebungsverfahren sei nun beendet, sagte er, die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz werde aber weitergehen.
Wärmeplanung bis Mitte 2026
Der Bundesrat nahm auch Stellung zu dem Wärmeplanungsgesetz, wonach Städte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen und alle kleineren Kommunen bis Mitte 2028. Mehrere Länder drangen auf eine Verlängerung der Fristen für die Wärmepläne, nach denen sich die Regeln für den Heizungstausch richten.
Ziel des Heizungsgesetzes ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht. Habecks Ministerium geht aber davon aus, dass die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebene Halbierung der Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 nicht ganz erreicht werden wird. Erwartet werden eher etwa 40 Prozent Emissionsminderung. Bis 2045 soll die Wärmewende vollzogen sein.