Verstoß gegen EU-Sanktionen Haftbefehl gegen Deutsch-Russen erlassen
Die Bundesanwaltschaft hat wegen Sanktionsverstößen einen Haftbefehl gegen einen Deutsch-Russen erwirkt. Der Unternehmer aus dem Saarland soll elektronische Bauteile für Drohnen an Russland geliefert haben.
Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehl gegen einen deutsch-russischen Geschäftsmann wegen Verstößen gegen die bestehenden Sanktionen erlassen. "Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben", teilte die Karlsruher Anklagebehörde mit Verweis auf bestehende Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland mit.
Der Beschuldigte soll als Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland in 26 Fällen Elektronikbauteile an ein russisches Unternehmen gegeben haben, das militärisches Material und Zubehör produziert. Dazu gehöre auch die von russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte Orlan-10-Drohne.
Dieses von der Staatsagentur TASS zur Verfügung gestellte Foto zeigt russische Militärangehörige, die den Start eines unbemannten Luftfahrzeugs "Orlan-10" vorbereiten.
Bauteile im Wert von mehr als 700.000 Euro
Die zwischen Januar 2020 und März 2023 gelieferten Bauteile im Wert von mehr als 700.000 Euro unterliegen der Russland-Embargo-Verordnung, wie die oberste deutsche Anklagebehörde weiter ausführte. Um die Sanktionen zu umgehen, habe der Deutsch-Russe die Waren zunächst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann über eine Firma in Baden-Württemberg nach Russland gebracht. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 seien die Bauteile unter anderem auch über Dubai und Litauen nach Russland gelangt.
Der Mann sitzt nach einem Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim schon seit Mitte März in Untersuchungshaft. Wenig später seien die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles von der Bundesanwaltschaft übernommen worden. Diese erwirkte ihrerseits am Montag einen Haftbefehl.