Polizisten im Einsatz bei einem Fußballspiel HSV gegen St. Pauli

Polizei bei Hochrisikospielen Bundesländer dürfen Proficlubs an Kosten beteiligen

Stand: 14.01.2025 10:56 Uhr

Die Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine entsprechende Beschwerde der DFL ab.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.

Bremen erhebt Gebühren für Hochrisikospiele, DFL klagt

Die Hansestadt hatte bereits 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei Hochrisiko-Begegnungen für den erhöhten Polizeieinsatz entstehen.

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Bremen will also nicht die kompletten Kosten für die Polizeieinsätze ersetzt haben, sondern nur die Mehrkosten für Veranstaltungen, bei denen zusätzliche Polizeikräfte erforderlich sind. In der Saison 2022/2023 gab es insgesamt 52 Hochrisikospiele in den ersten beiden Ligen.

Kosten auf diejenigen verlagern, die sie veranlasst haben

Die Gebühr wird laut dem Gesetz bei allen Großveranstaltungen fällig, die gewinnorientiert sind, über 5.000 Teilnehmer haben und bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann. Dies sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Denn: "Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt und ausschließlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müsste."

Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel. 

Denn die Veranstalter - also die Vereine und die DFL, die einen Umsatz von mehr als fünf Milliarden Euro erzielen - seien "Nutznießer" des erhöhten Polizeieinsatzes, weil sie die Veranstaltung sonst nicht, oder zumindest nicht in dem Umfang, ausrichten könnten.

Um die Sicherheit im deutschen Fußball zu gewährleisten, fielen in der Saison 2023/2024 allein in der ersten und zweiten Bundesliga insgesamt knapp 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1.220 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten - also Kosten in Millionenhöhe, gezahlt bislang ausschließlich von den Steuerzahlern. Einen Teil des Geldes kann sich der Staat nun zurückholen.

Kosten in Millionenhöhe

Im Jahr 2015 erfolgte dann der erste Kostenbescheid für das Spiel Werder Bremen gegen Hamburger SV über rund 425.000 Euro. Inzwischen wurden über drei Millionen Euro fällig, die die DFL aber nur teilweise und unter Vorbehalt bezahlte. Sie hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig und zog vor Gericht - vor dem sie nun unterlag.

Der Ligaverband hatte zuvor bereits vor mehreren Gerichtsinstanzen gegen die Bescheide geklagt. Aber schon 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Kostenbeteiligung für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.

Signalwirkung für andere Länder

Bremen ist das erste und bisher einzige Bundesland, das die Gebühren erhebt. Das Urteil aus Karlsruhe dürfte jedoch Signalwirkung haben. Auch andere Bundesländer wollen die Mehrkosten bei solchen Spielen von den Veranstaltern zurückfordern. Sie warteten aber die Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.

AZ: 1 BvR 548/22

Klaus Hempel, SWR, tagesschau, 14.01.2025 11:55 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 14. Januar 2025 um 10:00 Uhr.