Risikospiele im Fußball Gebühren grundsätzlich möglich
Wer zahlt für die zusätzlichen Polizeikosten bei Risikospielen der Bundesliga? Darüber streiten Bremen und die DFL seit Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht stärkte nun die Position der Länder.
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig steht fest: Die Deutsche-Fußball-Liga darf an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligt werden. Also an Spielen, bei denen mit besonders heftigen Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen zu rechnen ist.
Auch andere Bundesländer könnten Regelung übernehmen
Bremen hatte als erstes Bundesland ein entsprechendes Landesgesetz erlassen. Dieses Gesetz haben die Richter gebilligt. Und dies hat nun weitreichende Folgen: Denn auch in allen anderen Bundesländern sind nun entsprechende Regelungen zulässig. Damit ist der gesamte Profifußball in Deutschland von diesem Urteil betroffen.
Auslöser des Streits war ein Gebührenbescheid in Höhe von 425.000 Euro, den die Stadt Bremen vor vier Jahren der Deutschen-Fußball-Liga geschickt hatte. Dabei ging es um Kosten für den Polizeieinsatz bei einem Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger Sportverein.
Lediglich Detailfragen ungeklärt
Ob dieser einzelne Bescheid rechtmäßig ist, das ist noch offen. Da müssen noch ein paar Detailfragen geklärt werden. Deshalb wurde der Fall an die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen. An der Grundsatzentscheidung ändert dies aber nichts.