Risikospiele im Fußball Gebühren grundsätzlich möglich

Stand: 29.03.2019 12:08 Uhr

Wer zahlt für die zusätzlichen Polizeikosten bei Risikospielen der Bundesliga? Darüber streiten Bremen und die DFL seit Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht stärkte nun die Position der Länder.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig steht fest: Die Deutsche-Fußball-Liga darf an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligt werden. Also an Spielen, bei denen mit besonders heftigen Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen zu rechnen ist.

Auch andere Bundesländer könnten Regelung übernehmen

Bremen hatte als erstes Bundesland ein entsprechendes Landesgesetz erlassen. Dieses Gesetz haben die Richter gebilligt. Und dies hat nun weitreichende Folgen: Denn auch in allen anderen Bundesländern sind nun entsprechende Regelungen zulässig. Damit ist der gesamte Profifußball in Deutschland von diesem Urteil betroffen.

Auslöser des Streits war ein Gebührenbescheid in Höhe von 425.000 Euro, den die Stadt Bremen vor vier Jahren der Deutschen-Fußball-Liga geschickt hatte. Dabei ging es um Kosten für den Polizeieinsatz bei einem Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger Sportverein.

Lediglich Detailfragen ungeklärt

Ob dieser einzelne Bescheid rechtmäßig ist, das ist noch offen. Da müssen noch ein paar Detailfragen geklärt werden. Deshalb wurde der Fall an die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen. An der Grundsatzentscheidung ändert dies aber nichts.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 29. März 2019 um 11:00 Uhr.