Karlsruhe prüft staatliche Zuschüsse NPD boykottiert Verhandlung vor Verfassungsgericht
Kann die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden? Über diese Frage verhandelt seit heute das Verfassungsgericht - allerdings ohne Vertreter der rechtsextremen Partei. Diese sprach von einem "Schauprozess".
Das Verfahren begann mit einer Überraschung. Zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn teilte die NPD - jetzt umbenannt in "Die Heimat" - dem Verfassungsgericht mit, dass ihre Vertreter nicht in Karlsruhe erscheinen werden. Es sei kein faires Verfahren zu erwarten. Auf ihrer Homepage sprach die rechtsextreme Partei von einem "Schauprozess".
Dennoch wird das Verfahren in Karlsruhe durchgeführt. Die Vorsitzende des zweiten Senats, Doris König, sagte zu Beginn der Verhandlung, die NPD habe freiwillig auf die Teilnahme verzichtet. Damit gebe es keine rechtlichen Bedenken.
Antrag nach gescheitertem Verbotsverfahren gestellt
Zum ersten Mal wird heute in Karlsruhe über die Frage verhandelt, ob eine verfassungsfeindliche Partei, die nicht verboten ist, von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. 2017 war ein Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert. Daraufhin wurde das Grundgesetz geändert und der Antrag gestellt, die NPD von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung argumentieren, dass die NPD weiterhin verfassungsfeindlich sei. Die NPD sieht hingegen die Chancengleichheit der Parteien verletzt, wenn sie keine staatlichen Gelder mehr bekäme.