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Gutachten des Verfassungsschutzes Ein AfD-Verbot ist das Gebot der Stunde

Stand: 02.05.2025 18:11 Uhr

Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD hat auch juristisches Gewicht. Die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei seien überdeutlich: Nur ein Verbot könne die Demokratie und ihre Institutionen schützen.

Ein Kommentar von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Ein AfD-Verbotsverfahren ist jetzt kein "Automatismus", sagt Innenministerin Nancy Faeser. Und für Bundeskanzler Olaf Scholz ist ein solches Verbotsverfahren eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf. Juristisch haben Scholz und Faeser recht.

Dass der Verfassungsschutz die Bundes-AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einstuft, hat mit einem möglichen AfD-Verbot nicht direkt etwas zu tun. Nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann eine Partei verbieten - nach einem aufwendigen Verfahren. 

Im Zentrum stehen rassistische Ziele der AfD

Andererseits haben die Verfassungsschützer mit ihrem 1.100-seitigen Gutachten etwas vorgelegt, was auch in einem Verbotsverfahren gegen die AfD eine große Rolle spielen könnte. Eine Partei kann verboten werden, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, wenn sie dies kämpferisch-aggressiv tut und wenn sie politisch gefährlich ist. Sprich, wenn sie Erfolg bei Wahlen hat.

Die verfassungsfeindlichen Ziele der AfD hat der Verfassungsschutz nun bejaht. Die Partei habe ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis. Sie betrachte Menschen mit Migrationsgeschichte als nicht gleichwertig und schüre Vorurteile und Ängste gegen Geflüchtete.

Juristisch kann man sagen: Dieser Punkt würde auch in einem AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wahrscheinlich im Zentrum stehen. Da die AfD wenige ausdrücklich verfassungsfeindliche Inhalte in ihre Wahlprogramme schreibt, müsste man dem aktiven Reden und Handeln von AfD-Politikern den Rassismus nachweisen, der beispielsweise in Begriffen wie "Messermigranten" steckt. Die 1.100 Seiten des neuen Gutachtens der Verfassungsschützer wären hierfür eine Grundlage mit juristischem Gewicht.

AfD-Verbot ist kein Gesinnungsverbot

Die AfD empört sich nun über "Demokratiegefährdung". Und tatsächlich fragen sich viele, ob man eine Partei, die derzeit so viel Zuspruch erfährt, überhaupt verbieten kann. Doch diese Frage geht verfassungsrechtlich am Kern dessen vorbei, was ein Parteienverbot in der Demokratie bedeutet.

Kurz vor Jahresende 2024 haben 17 Verfassungsjuristinnen und -juristen in einer Stellungnahme für den Bundestag das noch einmal klargestellt: Ein AfD-Verbot soll keine Gesinnungen verbieten und kann das auch gar nicht. Rechtsextreme Ansichten gibt es in der deutschen Gesellschaft bis hinein in die bürgerliche Mitte.

Direkte Angriffe auf die Demokratie

Echte gesellschaftliche Konflikte um Steuergerechtigkeit und Sozialpolitik, um Bahn und Bildung werden derzeit umgeleitet in emotional aufgeladene Social-Media-Kämpfe. Die politischen Aggressionen, die mächtige Medienmacher und Demokratieverächter wie Tesla-Chef Elon Musk derzeit auch in Europa schüren, werden abreagiert an den Schwächsten - an Geflüchteten, an Menschen ohne Arbeit oder ohne Wohnung.

Dagegen kann ein AfD-Verbot wenig ausrichten. Was es aber kann: Ganz konkret die Demokratie und ihre Institutionen schützen. Man muss sich nur anschauen, wie die AfD bei der ersten Sitzung des neuen thüringischen Landtags agiert hat: Direkte Angriffe auf die Demokratie und ihre Spielregeln sind keine Theorie mehr, sondern politische Praxis.

In einer Zeit, in der Allianzen zwischen rechtsextremen Medien-Milliardären und Parteien wie der AfD die Demokratie aushebeln wollen, ist ein AfD-Verbot das Gebot der Stunde. Wer jetzt noch die AfD verharmlost, und mit ihr ganz normal umgehen will, der verharmlost den Rechtsextremismus in unserem Land.

Max Bauer, SWR, tagesschau, 02.05.2025 17:21 Uhr
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Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 02. Mai 2025 um 18:00 Uhr.