BVerfG zu Neonazi-Demo in Dortmund Kein Erfolg für Fackel-Klage in Karlsruhe
Die rechtsextreme Partei "Die Rechte" muss das Verbot von Fackeln bei einer Mahnwache hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 2017 war den Neonazis ein Fackel-Einsatz in Dortmund verboten worden.
Nächtliche Fackelmärsche waren in der NS-Zeit ein Erkennungsmerkmal der Nationalsozialisten. Heute nutzen Neonazis auf der ganzen Welt diese Demonstrationsform, wenn sie öffentlich Aufmerksamkeit erregen wollen.
In Dortmund wollte im Dezember 2017 die Neonazi-Partei "Die Rechte" eine abendliche Mahnwache mit Fackeln veranstalten. Das Versammlungsmotto lautete: "Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen Reinoldikirchenbesetzung." Die Reinoldikirche in Dortmund war ein Jahr zuvor von Rechtsextremisten besetzt worden. Sie hatten sich in der Kirche verbarrikadiert und auf dem Kirchturm Pyrotechnik gezündet.
Keine Fackeln bei Mahnwache in Dortmund
Für die Mahnwache 2017 machte die Stadt Dortmund dann die Versammlungsauflage, dass keine Fackeln verwendet werden dürfen. Die Begründung: Wenn stadtbekannte Rechtsextremisten mit Fackeln demonstrieren, drohe eine "erhebliche Einschüchterungs- und Provokationswirkung", vor allem angesichts der spektakulären Aktion in der Kirche ein Jahr zuvor.
Auch könne die Verwendung von Fackeln einschüchternde Assoziationen wecken, angesichts der vielen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in der Jahren 2015 und 2016, die im Bewusstsein der Menschen immer noch präsent seien.
Darüber hinaus erinnerten Fackeln in Händen von Rechtsextremisten an die nächtlichen Fackelmärsche in der NS-Zeit. Eine Neonazi-Demo mit Fackeln sei daher geeignet, die Bevölkerung einzuschüchtern.
Verfassungsgericht: Klage nicht überzeugend begründet
Die Verwaltungsgerichte in NRW hatten das Dortmunder Fackel-Verbot bestätigt. Die martialische Wirkung von Fackeln, die auf die NS-Zeit anspielten, sei im konkreten Fall eine Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Rechte" für unzulässig erklärt. Zwar gebe es Zweifel daran, ob das Versammlungsmotto als Androhung künftiger Übergriffe durch Rechtsextreme, ähnlich wie bei der Kirchenbesetzung 2016, gedeutet werden könne. Allerdings habe die Partei "Die Rechte" sich nicht hinreichend mit den Urteilen der Verwaltungsgerichte in NRW auseinandergesetzt und ihre Klage gegen das Fackel-Verbot nicht überzeugend begründet.