Absicherung von Minderjährigen Nachbesserung bei Kinderehen-Verbot beschlossen
Kinderehen sind in Deutschland verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat der Bundestag Nachbesserungen beschlossen.
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem Kinder und Jugendliche bei Auslandsehen besser geschützt werden sollen. Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sollen hierzulande weiterhin unwirksam sein.
Neu ist, dass die betroffenen Minderjährigen bei einer Unwirksamkeit künftig Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen abzuwenden. Zudem räumt das Gesetz die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung zur Legalisierung der Ehe ein - das heißt, eine für unwirksam erklärte Ehe kann bei Erreichen des erforderlichen Alters rechtmäßig neu geschlossen werden, wenn die Beteiligten dies wollen.
Als einzige Fraktion stimmte die AfD gegen die Gesetzesvorlage. Die Fraktionen der Ampelkoalition und die CDU/CSU stimmten dafür.
Bundesverfassungsgericht forderte Nachbesserungen
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Frühjahr 2023 bis zum 30. Juni Zeit gegeben, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachzubessern. Die Richter monierten, dass die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht ausreichend bedacht worden seien.
Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot von Kinderehen im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen abzumildern, etwa was den Unterhalt betrifft.
Das Verbot von Kinderehen bleibt laut Gesetzentwurf bestehen. "Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt", heißt es in der Begründung.
Buschmann: "Mängel der geltenden Rechtslage" behoben
"Wir reparieren ein Gesetz der Vorgängerregierung", sagte die SPD-Rechtspolitikerin Sonja Eichwede. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, dass Ehen von Minderjährigen in Deutschland weiterhin verboten bleiben - das neue Gesetz ändere dies nicht. Solche Eheschließungen "widersprechen unserer Werteordnung", erklärte der FDP-Politiker.
"Auch künftig werden Minderjährige in Deutschland deshalb nicht heiraten können", sagte Buschmann. Das neue Gesetz behebe lediglich "Mängel der geltenden Rechtslage", stellte der Justizminister klar. "Wir schützen Betroffene damit besser vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe - ohne das Verbot von Minderjährigen-Ehen zu lockern."
Union: Noch weitere Punkte müssen geregelt werden
Die Union kritisierte, dass das Gesetz nur einen Minimalkonsens darstelle. Viele weitere Punkte wären noch zu regeln, sagte Susanne Hierl (CSU). Dazu gehörten etwa eine Beratungspflicht vor einer Wiederheirat, Regeln zur Abstammung von Kindern, die schon vor der Einreise nach Deutschland geboren wurden, sowie Regelungen zum Erbrecht. Das neue Gesetz könnte erneut in Karlsruhe landen, warnte Hierl.