Eine Brille liegt auf der Tastatur eines Notebooks. (Aufnahme vom 15. März 2020)
FAQ

Heimarbeit wegen Corona Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Stand: 21.03.2020 17:55 Uhr

Die Corona-Pandemie sorgt für leere Büros in Deutschland. Haben Arbeitnehmer ein Anrecht auf Homeoffice? Und wie engmaschig darf der Arbeitgeber kontrollieren?

Darf ein Arbeitnehmer Homeoffice verlangen?

Einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gibt es nicht. In vielen Firmen gibt es aber in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag Regelungen zur Heimarbeit.

Die Angst vor Ansteckung allein berechtigt noch nicht zum Arbeiten zu Hause. Selbst bei einer Ausgangssperre kann man sich nicht eigenmächtig sein Homeoffice einrichten. Denn eine Ausgangssperre wird nicht für den Weg zur Arbeit gelten.

Ist dagegen ein Arbeitskollege in der selben Abteilung an Corona erkrankt, dann muss der Arbeitnehmer nicht ins Büro kommen. Er kann ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, wenn der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen trifft. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten, er muss sie also vor Infektionen oder gefährlichen Krankheiten schützen. Notfalls eben durch Gestattung des Homeoffice.

Darf der Arbeitgeber das Homeoffice anordnen?

Nur, wenn es vertraglich vorgesehen ist und nur in beiderseitigem Einverständnis. Vor allem bei kleineren Betrieben steht das aber oft weder in den Arbeitsverträgen noch in der Betriebsvereinbarung.

Außerdem muss das Homeoffice auch praktisch möglich und sinnvoll sein. Der Bäcker in einer Brotfabrik kann schlecht dazu gezwungen werden, daheim Brote zu backen und die zur Fabrik zu bringen.

Pflegerinnen, Kfz-Mechatroniker, Verkäuferinnen, Ärzte - für Menschen in diesen Berufen ist das Thema Homeoffice ohnehin keine Option.

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Dieser Lehrer in der Schweiz arbeitet inzwischen von zu Hause aus. Für andere Berufsgruppen ist dies nicht möglich.

Wie sehr darf man zu Hause kontrolliert werden?

Der Arbeitnehmer muss zu Hause die gleiche Arbeitszeit wie im Büro ableisten. Um das nachzuweisen, muss er Arbeitsbeginn, Pausen und Feierabend dokumentieren.

Bei der Arbeit selbst muss es ein gegenseitiges Vertrauen geben: Der Chef muss sich darauf verlassen können, dass wirklich gearbeitet und nicht nur Kaffee getrunken wird. Der Mitarbeiter muss darauf vertrauen, dass er nicht übermäßig überwacht wird - etwa per Webcam im Dauerbetrieb.

Der Arbeitnehmern muss stichprobenartige Leistungskontrollen oder auch Schaltkonferenzen per Video oder Telefon etwa zweimal am Tag akzeptieren. Auch den angemeldeten Besuch des Vorgesetzten im Homeoffice muss man - einmal - zulassen. Und eigentlich muss der Arbeitgeber in der Wohnung auch die Standards im Sinne des Arbeitsschutzes prüfen und notfalls nachbessern.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 29. Februar 2020 um 14:05 Uhr.