Teillegalisierung ab Ostermontag Keine Cannabis-Pflanzen aus dem Baumarkt
Ab Ostermontag tritt in Deutschland die Teillegalisierung für Cannabis in Kraft. Ab dann ist es auch erlaubt, zuhause Cannabis anzubauen. Die meisten Baumärkte wollen dennoch erst einmal keine Pflanzen oder Samen anbieten.
Ostermontag ist Stichtag: Ab dann ist Cannabis in Deutschland teilweise erlaubt. Bis zu drei Pflanzen dürfen in der Privatwohnung stehen. Doch woher sollen diese kommen? Jedenfalls vorerst nicht aus Baumärkten.
Die meisten der Märkte wollen zunächst keine Cannabis-Pflanzen oder entsprechendes Saatgut in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur dpa übereinstimmend, auf die Teillegalisierung nicht mit einem veränderten Sortiment zu reagieren.
Auch Bauhaus teilte tagesschau.de mit, dass die Teillegalisierung gegenwärtig keinen Einfluss auf die aktuelle Sortimentsgestaltung habe und in den Märkten bis auf weiteres keine Cannabis-Samen- oder Pflanzen verkaufe.
25 bis 50 Gramm Cannabis erlaubt
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, neben den drei Pflanzen zuhause, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum. Diese Menge darf man auch im öffentlichen Raum mit sich führen. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden - je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints.
Kritik der Bundesärztekammer
Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat nennt die Bundesärztekammer "eine relevante Menge", "die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt". Das Gesundheitsministerium argumentiert, es müsse auch legales Cannabis in größerer Menge da sein, wenn man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen will.
Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es auf Basis von Angaben der Nachrichtenagentur dpa, dass Bauhaus den Verkauf von Cannabis-Samen oder -Pflanzen aktuell prüfe. Richtig ist, dass die Teillegalisierung derzeit keinen Einfluss auf die Sortimentsgestaltung habe.
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