Bundesrat billigt Gesetz Cannabis wird teilweise legal
Die Bundesländer haben den Weg für die Teil-Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat billigte das umstrittene Gesetz. Damit werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge erlaubt.
Trotz Kritik hat das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert. Damit kann es wie geplant zum 1. April Inkrafttreten.
Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gab es keine Mehrheit. Nur Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland stimmten dafür, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Gesetz verzögert.
Die Ampelkoalition will mit dem Gesetz eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Aus den Bundesländern kamen bis zuletzt zahlreiche Bedenken. Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.
Lauterbach begrüßt Entscheidung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete den Beschluss als richtungsweisende Entscheidung. "Die Cannabis-Politik der letzten Jahre ist gescheitert", sagte er nach der Abstimmung. Er führte eine Verdoppelung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen an, eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten. "So konnte es nicht weitergehen. Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot".
Auf X schrieb Lauterbach, der Kampf für das Gesetz habe sich gelohnt. Für den Schwarzmarkt sei das heute hoffentlich der Anfang vom Ende, so der Minister.
Buschmann zeigt sich ebenfalls zufrieden
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt ähnliche Töne an. Er sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis sei offensichtlich gescheitert. "Blühende Schwarzmärkte und Menschen, die in die Kriminalität gedrängt wurden, waren das Ergebnis", so Buschmann. "Es war an der Zeit, zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen."
Der Minister betonte, dass mit den neuen Regeln Realismus und Prävention verbunden würden, "eben ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen". Er sei sicher, "dass die neuen Regeln auch schon bald zu einer Entlastung für unsere Justiz führen werden".
Warnungen von unionsgeführten Ländern
Rednerinnen und Redner mehrerer Länder hatten dagegen vor einer Legalisierung gewarnt. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, "dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt."
Der CDU-Politiker stimmte deshalb für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, während seine Koalitionspartner von SPD und Grünen sich für Enthaltung aussprachen. Die uneinheitliche Stimme wurde von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig als ungültig gewertet.
Kritische Stimmen auch aus der SPD
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) glaubt, dass die Debatte über das Cannabis-Gesetz trotz der Zustimmung im Bundesrat noch nicht vorbei ist. "Ich bin ziemlich sicher, das Thema Cannabis, das wird uns eine ganze Weile beschäftigen", machte Weil deutlich. Die Bundesregierung sei sehr gut beraten, die vorangegangene Diskussion in der Öffentlichkeit sehr ernst zu nehmen und sich selbst zu fragen, an welchen Stellen ein solches Gesetz womöglich nachträglich korrigiert werden müsse.
Darauf drängt auch der brandenburgische Regierungschef Dietmar Woidke (SPD). "Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Ich halte es für noch schlimmer, dass es jetzt so Hals über Kopf in Kraft treten soll." Sachlich und fachlich geregelte Dinge, darunter Abstandsregeln zu Schulen und Mengenbegrenzungen, mit denen vor allem Landesbehörden befasst seien, seien teilweise nicht vollziehbar, so der Ministerpräsident.
Konsum und Besitz unter Auflagen erlaubt
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen sogenannte Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.
Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr konsumiert werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.