Bundestagswahl 2025

Ergebnis der Bundestagswahl Mehr Stimmen für das BSW - aber nicht genug
Das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl steht fest. Gut 4.200 Stimmen mehr bekam das BSW vom Bundeswahlausschuss zugeschrieben. Für den Einzug in den Bundestag reichte es trotzdem nicht - rund 9.500 Stimmen fehlten.
Der Bundeswahlausschuss hat das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 bekannt gegeben. Insgesamt seien 7.425 abgegebene Stimmen mehr als gültig gewertet worden, erklärte Bundeswahlleiterin Ruth Brand. Das Bündnis Sahra Wagenknecht blieb trotz Stimmenzuwachs unter der Fünf-Prozent-Hürde und zieht nicht in den Bundestag ein.
Mit 4,98 Prozent scheiterte das BSW knapp - nur rund 9.500 Stimmen fehlen der Partei rechnerisch für den Einzug. Nach dem vorläufigen Ergebnis waren es noch rund 13.000. Das endgültige Ergebnis schrieb dem BSW nun weitere 4.277 gültige Zweitstimmen zu.
Ein Einzug des BSW in den Bundestag war nicht nur für die Partei von Sahra Wagenknecht eine Zitterpartie. Hätte sie den Sprung ins Parlament geschafft, hätte es für CDU/CSU und SPD nicht für eine Mehrheit der 630 Sitze gereicht. Das BSW war am Donnerstag mit dem Versuch gescheitert, per Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eine komplette Neuauszählung der Wahl zu beantragen.
Keine Veränderung der Sitzverteilung
Auch bei anderen Parteien gab es Änderungen bei der absoluten Zahl der Zweitstimmen: Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen.
An der Sitzverteilung und den Zweitstimmenanteilen der übrigen Parteien hat sich gegenüber dem vorläufigen Ergebnis nichts geändert.
So kam die CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85 und Linke 64. Einen Abgeordneten stellt der SSW, die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein, für die die Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt.
Die Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Brand sagte.
Drei Strafanzeigen wegen doppelter Stimmabgabe
Es habe bei der Wahl kleinere Mängel gegeben, berichtete Brand. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
In mehreren Bundesländern seien in einzelnen Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Dort seien sofort Maßnahmen ergriffen worden, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen.
In drei Fällen sei es zu doppelter Stimmabgabe gekommen - und deshalb sogar jeweils Strafanzeige erstattet worden, so Brand. Im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis habe im Wahllokal eine Person den Wahlvorstand abgelenkt, sodass sich eine andere einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und schließlich zwei Stimmzettel abgegeben habe.
Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I seien Wähler zweimal gekommen und hätten es geschafft, doppelt zu wählen.