Tausende Justizopfer Bundestag hebt Homosexuellen-Urteile auf
Der erst 1994 endgültig abgeschaffte Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Nun hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die damaligen Urteile aufgehoben werden. Den Verurteilten steht eine Entschädigung zu.
Tausende homosexuelle Justizopfer werden Jahrzehnte nach ihrer Verurteilung rehabilitiert. Der Bundestag verabschiedete einstimmig ein Gesetz, mit dem die damaligen Urteile aufgehoben werden. Als finanzielle Entschädigung sind pro Person pauschal 3000 Euro sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis vorgesehen. Bevor diese Regelung in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Unterstützung der Länderkammer gilt allerdings als sicher.
Die pauschale Aufhebung von Urteilen gegen Schwule war lange umstritten. Bundesjustizminister Heiko Maas bezeichnete den Bundestagsbeschluss als "späten Akt der Gerechtigkeit". Vertreter von Lesben und Schwulen sprachen von einem "historischen Schritt". Die Entschädigungsregelungen kritisierte der Lesben- und Schwulenverband aber als unzureichend, weil bereits Ermittlungen gesellschaftliche Ächtung und Arbeitsplatzverlust bedeutet hätten. Die Auswirkungen seien bis heute bei der Rente spürbar.
Zahl der noch lebenden Betroffenen unklar
Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik Deutschland hatte diese im Kaiserreich eingeführte und durch die Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft.
Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt. Wie viele Betroffene noch leben, ist nicht klar. Das Bundesjustizministerium rechnet mit maximal 5000 Anträgen auf Entschädigung.