Beschlüsse des Parlaments Strafgesetze gegen "Klima der Angst"
Im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hat der Bundestag mehrere Gesetzespakete beschlossen: So steht künftig die Verbreitung von "Feindeslisten" unter Strafe. Das Parlament billigt zudem Verschärfungen beim Stalking.
Extremismus, Rassismus und Antisemitismus sollen in Deutschland künftig härter bestraft werden. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetzespaket beschlossen. Künftig steht unter anderem die Verbreitung sogenannter Feindeslisten unter Strafe.
"Damit gehen wir entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die SPD-Politikerin erinnerte daran, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer solchen Liste gestanden hatte, bevor er von einem Rechtsextremisten ermordet wurde. Von Extremisten verbreitete "Feindeslisten" enthalten persönliche Daten.
Verhetzende Beleidigung wird bestraft
Auch eine sogenannte verhetzende Beleidigung steht künftig unter Strafe. Die Gesetzesänderung soll Hass-Nachrichten umfassen, die direkt an Gruppen oder Betroffene wie Juden oder Muslime geschickt werden. Da sie nicht öffentlich geäußert werden, können sie meist nicht als Volksverhetzung geahndet werden. Für eine strafbare Beleidigung wäre ein konkreter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich.
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft das Staatsangehörigkeitsrecht: Künftig kann nicht mehr eingebürgert werden, wer wegen einer antisemitischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Straftat verurteilt worden ist - und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. Derartige menschenfeindliche Straftaten seien niemals eine Bagatelle, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Geplant sei zudem, den Fragenkatalog des Einbürgerungstests mit Blick auf mögliche antisemitische Einstellungen zu überarbeiten.
Zeigen von Hamas-Flaggen auf Demos verboten
Aus Sicht der Koalition soll eine weitere Änderung ebenfalls zu einem effektiveren Vorgehen gegen Extremismus und Antisemitismus beitragen: Das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Fahnen von Organisationen, die auf der EU-Terrorsanktionsliste stehen, ist künftig strafbar. Dies soll zum Beispiel dem Zeigen von Flaggen der radikalislamischen palästinensischen Hamas auf Demonstrationen entgegenwirken.
Leichteres Vorgehen gegen Stalker
Durch Verschärfungen des Strafrechts sollen Frauen und Kinder künftig besser vor Straftaten geschützt werden: Der Bundestag beschloss, die Strafbarkeitsschwelle für Stalking zu senken: Künftig reicht es schon, wenn ein wiederholtes Nachstellungsverhalten nachgewiesen wird, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Der neue Tatbestand erfasst künftig auch die Fälle, in denen Täter Stalking-Apps einsetzen. Strafbar sind auch Fälle, in denen der Täter die Identität seines Opfers vortäuscht und in sozialen Medien Konten anlegt, über die er Bilder oder Nachrichten veröffentlicht.
"Stalker bedrohen und belästigen die Betroffenen oft Tag und Nacht", so Bundesjustizministerin Lambrecht. "Das kann schrecklicher Psychoterror sein - meist gegenüber Frauen, seltener aber auch gegenüber Männern." Auch im Netz würden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. "Falsche Identitäten werden vorgetäuscht und Betroffene bloßgestellt oder diffamiert."
Maßnahmen gegen Zwangsprostitution
Eine weitere Rechtsänderung zielt auf den Schutz von Prostituierten: Zur Bekämpfung der Zwangsprostitution wird eine Regelung geschaffen, mit der sich Freier bereits dann strafbar machen, wenn sie eindeutige Hinweise auf Zwangsprostitution haben - wie körperliche Verletzungen oder Aussagen der Frau. Für die Beratung zum Ausstieg aus der Prostitution werden 20 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.