Fünf Tote 2022 in Trier BGH hebt Urteil gegen Amokfahrer teils auf
Vor drei Jahren wurden in Trier fünf Menschen bei einer Amokfahrt getötet. 2022 wurde der Fahrer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - nun hob der BGH die Entscheidung auf. Dabei geht es vor allem um seine Schuldfähigkeit.
Vor genau drei Jahren tötete ein Mann bei einer Amokfahrt in Trier fünf Menschen. Im August 2022 wurde er vom Landgericht Trier zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben.
Damit muss das Trierer Urteil noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand. Der Bundesgerichtshof sagt zwar, dass es in Ordnung war, wie das Landgericht das äußere Tatgeschehen aufgeklärt hat. Aber ansonsten lässt Karlsruhe kein gutes Haar an dem Urteil.
BGH: Schuldfähigkeit nicht richtig geprüft
Vor allem habe das Landgericht nicht richtig geprüft, ob der Amokfahrer überhaupt schuldfähig war. Hier sei das Urteil "durchgehend rechtsfehlerhaft". Der Fahrer habe an einer paranoiden Schizophrenie gelitten. Das Trierer Gericht habe angenommen, dass die Schuldfähigkeit des Täters vermindert, aber nicht aufgehoben war.
Es müsse aber nicht nur die allgemeine Verfassung eines Täters ermittelt werden, sondern sein Zustand in der konkreten Tatsituation - also als er in seinem Fahrzeug saß, so der BGH. Das Landgericht habe nicht genau hingeschaut, ob ein akuter Schub der Erkrankung vorgelegen habe. Außerdem habe es die Wechselwirkung mit Alkohol außer Acht gelassen. Der Fahrer war bei der Amokfahrt deutlich alkoholisiert gewesen.
Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Trier neu prüfen, ob der Amokfahrer schuldfähig war oder freigesprochen werden muss. Auch die Frage der Einweisung in eine psychiatrische Klinik muss neu entschieden werden.