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Rechtliche Hintergründe Wie ein Betätigungsverbot für die Hamas funktioniert

Stand: 12.10.2023 14:42 Uhr

Nach den terroristischen Angriffen der Hamas soll nun ein Betätigungsverbot in Deutschland folgen. Gleichzeitig steht ein Vereinsverbot für das Samidoun-Netzwerk im Raum. Die rechtlichen Hintergründe.

Von Christoph Kehlbach und Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Was genau sind diese Verbote?

Olaf Scholz hat ein Betätigungsverbot für die Hamas angekündigt und ein Vereinsverbot für das "Samidoun"-Netzwerk. Beide Maßnahmen richten sich nach dem deutschen Vereinsrecht. Zuständig für solche Verbote ist das Bundesinnenministerium.

Es werden zwei Formen unterschieden: Ein "Organisationsverbot" zielt darauf ab, einen Verein ganz zu zerschlagen. Das ist möglich bei inländischen und ausländischen Vereinen, die über nachweisbare Teilstrukturen in Deutschland verfügen. Ein solches komplettes Verbot soll jetzt für die Gruppierung "Samidoun" kommen, die jüngst - aber auch schon in der Vergangenheit - Demonstrationen in Berlin organisiert hat, bei denen antisemitische und volksverhetzende Parolen skandiert worden waren.

Bei der Hamas hingegen handelt es sich nicht um einen inländischen Verein mit klaren Strukturen, sondern um eine ausländische Organisation. Die EU hat die Hamas als Terrororganisation eingestuft. Der Europäische Gerichtshof hat diese Einstufung auch überprüft und bestätigt. Und auch der Generalbundesanwalt stuft die Hamas als terroristische Vereinigung ein.

Bei solchen ausländischen Organisationen, die in Deutschland tätig sind, aber keine festen Strukturen haben, kann es nach deutschem Vereinsrecht ein sogenanntes "Betätigungsverbot" geben. Schon im Jahr 2014 hat der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ein Betätigungsverbot für den sogenannten Islamischen Staat erlassen, um dessen Aktivitäten in Deutschland zu unterbinden. Ein Betätigungsverbot für die Hamas wäre also kein rechtliches Novum.

Welche Voraussetzungen haben diese Verbote?

Generell ist ein Vereinsverbot - und eben auch ein Betätigungsverbot - möglich bei Vereinigungen, "deren Zwecke oder deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten". Dieser Tatbestand müsste also erfüllt sein.

Man muss aber bedenken: Ein Vereinsverbot hat hohe Hürden. Denn die Vereine können sich auf die Vereinigungsfreiheit berufen. Die ist ein Grundrecht und hängt auch oft mit anderen Freiheitsrechten zusammen, etwa wenn Vereine Versammlungen organisieren oder eine gemeinsame Meinung kundtun.

Ein Verbot muss sich außerdem auf das gesamte Verhalten eines Vereins stützen. Strafbare oder verfassungsfeindliche Handlungen einzelner Mitglieder reichen für ein Verbot nicht aus. Im Streitfall entscheiden das die Gerichte.

Welche Folgen haben solche Verbote?

Die Folgen von "Organisationsverbot" für Vereine und "Betätigungsverbot" sind im Grunde die gleichen: Der Verein, beziehungsweise die Gruppierung darf in Deutschland nicht mehr aktiv werden und keine Versammlungen organisieren. Die Verwendung seiner, beziehungsweise ihrer Kennzeichen ist verboten, das Vermögen kann beschlagnahmt und eingezogen werden. Wer trotz eines bestehenden Verbots den organisatorischen Zusammenhalt des Vereins aufrechterhält oder unterstützt, macht sich strafbar.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 12. Oktober 2023 um 10:30 Uhr.