Tod eines Flüchtlings Ungarn zu 40.000 Euro Schadensersatz verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings verurteilt. Die Behörden hätten das Leben des Mannes nicht ausreichend geschützt, so die Richter.
Im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Ungarn zu 40.000 Euro Schadensersatz verurteilt.
Ein Syrer hatte sich an das Gericht gewandt. Er wollte im Jahr 2016 zusammen mit seinem Bruder und anderen Flüchtlingen, darunter eine Familie mit drei Kindern, den Fluss Tisza von Serbien nach Ungarn mit dem Boot überqueren. Schmuggler hatten die Flüchtlinge unterstützt. Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten. Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung.
Recht auf Leben
Der Mann machte eine Verletzung des Recht auf Lebens geltend und dass die Behörden den Fall nicht angemessen untersucht hätten. Der Gerichtshof gab ihm nun teilweise Recht. Die Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss 34.000 Euro Schadensersatz zahlen und 5600 Euro an Verfahrenskosten übernehmen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.