Katholische Kirche Papst erweitert Maßnahmen gegen Missbrauch
Knapp vier Jahre nach dem Erlass schärferer Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche erweitert der Vatikan die Regeln: Diese gelten künftig auch für Laien, die "internationale Vereinigungen von Gläubigen" leiten.
Der Vatikan hat die Meldepflicht für sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche auf Laien ausgeweitet, die für vom Vatikan anerkannte Organisationen arbeiten. Wie aus einem verkündeten Apostolischen Schreiben in Form eines "Motu proprio" von Papst Franziskus hervorgeht, sind für sexuellen Missbrauch in der Kirche künftig auch "Laien, die Vorsitzende von internationalen Vereinigungen von Gläubigen sind oder waren, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt oder errichtet wurden" kirchenrechtlich verantwortlich.
Auch sie machen sich demnach nun strafbar, wenn sie durch "ihre Handlungen oder Unterlassungen die kanonischen und zivilrechtlichen Ermittlungen" gegen mutmaßliche Straftäter behindern oder umgehen. Mit dieser Erweiterung reagiert der Papst auf Verdachtsfälle in sogenannten geistlichen Bewegungen, die nicht von Klerikern, sondern von Laien geführt werden.
Regeln sollen am 30. April in Kraft treten
Zudem betrifft die Meldepflicht nun auch Missbrauch, der gegen "schutzbedürftige" Erwachsene begangen wird. Laut der katholischen Nachrichtenagentur KNA definiert das Dokument "schutzbedürftiger Erwachsener" als "jegliche Person, die sich in einem Zustand der Gebrechlichkeit, der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder des Entzugs der persönlichen Freiheit befindet, die ihre Einsichts- oder Willensfähigkeit oder ihre Fähigkeit, sich der Straftat zu widersetzen, dauerhaft oder vorübergehend faktisch einschränkt".
Konkretisiert wurden demnach auch die Regelungen zu Anlaufstellen für Betroffene und Meldende möglicher Missbrauchsfälle. Bistümer müssen nun leicht zugängliche "Einrichtungen oder Ämter" zur Verfügung stellen. Die Vorgängerversion hatte nur die Einrichtung von dauerhaften "Systemen" gefordert.
Zeugen von mutmaßlichem Missbrauch dürfen gemäß dem neuen "Motu proprio" nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Diese Regel galt bislang nur für mögliche Betroffene. Die Untersuchungen der gemeldeten Vorfälle müssen von dem Bischof oder jeweiligen Inhaber der kirchlichen Leitungsgewalt an dem Ort durchgeführt werden, an dem die mutmaßlichen Taten stattgefunden haben. Der aktualisierte Papst-Erlass tritt am 30. April in Kraft.
Schreiben aus 2019 aktualisiert
Der neue Text ist eine Aktualisierung eines Apostolischen Schreibens aus dem Jahr 2019 mit dem Titel "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt), mit dem Franziskus bereits sämtliche kirchlichen Amtsträger - Bischöfe, Priester und sonstige Kleriker - unter anderem dazu verpflichtet, Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche zu melden. Zudem müssen seither innerkirchliche Versuche gemeldet werden, sexuelle Übergriffe durch Priester oder andere Amtsträger zu vertuschen. Das Schreiben von 2019 hatte einen besonderen Schwerpunkt auf "Minderjährige" und "schutzbedürftige Personen" sowie Herstellung, Darbietung, Besitz oder Verbreitung "kinderpornografischen Materials" gelegt.