Nach Wahl in Österreich FPÖ bekommt keinen Auftrag zur Regierungsbildung
Zwar war die FPÖ bei der Österreich-Wahl klar stärkste Kraft. Doch entgegen den Gepflogenheiten verweigert Bundespräsident Van der Bellen ihr zunächst den Auftrag zur Regierungsbildung. Er fordert weitere Gespräche.
Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat zur Bildung einer Regierung einen neuen Weg eingeschlagen. Er werde diesmal nicht wie sonst üblich der Partei mit den meisten Stimmen den Regierungsbildungsauftrag erteilen.
Stattdessen sollen die Vorsitzenden der drei größten Parteien - FPÖ, ÖVP und SPÖ - untereinander klären, welche Zusammenarbeit vorstellbar wäre. "Diesmal ist ein unüblicher Fall eingetreten", sagte Van der Bellen. "Es ist vollkommen neu, dass es einen Wahlsieger gibt, mit dem offenbar keine der anderen Parteien regieren will".
"Eine klassische Pattsituation"
Die ÖVP schließe eine Zusammenarbeit mit der FPÖ unter Parteichef Herbert Kickl aus, sagte Van der Bellen weiter. Auch SPÖ, die liberalen NEOS und die Grünen wollen laut Van der Bellen mit der FPÖ grundsätzlich nicht regieren. Kickl wiederum habe versichert, dass es die FPÖ in einer Regierung nur mit ihm als Bundeskanzler gebe.
"Eine klassische Pattsituation", sagte Van der Bellen. Bei den Gesprächen müsse deutlich werden, welche wechselseitige Zusammenarbeit grundsätzlich möglich wäre: "Ich will Klarheit."
Bei der Nationalratswahl Ende September war die rechtspopulistische FPÖ erstmals als stärkste Partei hervorgegangen. Die regierende konservative ÖVP hatte hohe Verluste und landete vor der sozialdemokratischen SPÖ nur noch auf Platz zwei.
Die Rolle des österreichischen Präsidenten
Traditionell erhielt bisher die Partei mit den meisten Stimmen vom Bundespräsidenten den Auftrag zur Regierungsbildung. In der Verfassung festgeschrieben ist das aber nicht.
Der österreichische Präsident, der mehr Befugnisse hat als sein deutscher Amtskollege, hat hier freie Hand. Bis zur Bildung einer neuen Regierung bleibt die bisherige Koalition von ÖVP und Grünen im Amt.