Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Abschiebung von Syrer verurteilt
2018 griffen die deutschen Behörden einen syrischen Flüchtling an der Grenze zu Österreich auf - und schoben ihn am selben Tag wieder ab. Nun hat ein europäisches Gericht geurteilt: Die Abschiebung hat seine Menschenrechte verletzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Die Abschiebung stelle eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar, teilten die Straßburger Richterinnen und Richter mit.
Die deutschen Behörden hätten vor der Abschiebung nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, "das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird".
Die deutschen Behörden hätten zudem nicht geprüft, "ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten", hieß es in der Urteilsbegründung mit Blick auf das Verbot unmenschlicher Behandlung.
Syrer an deutsch-österreichischer Grenze aufgegriffen
Der 1993 in Syrien geborene Mann war im September 2018 in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen worden. Er hatte versucht, per Bus mit einem in Griechenland für 2.000 Euro gekauften bulgarischen Pass einzureisen. Er wurde auf eine Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag in ein Flugzeug nach Athen gesetzt.
Der Antragsteller warf den deutschen Behörden vor, seinen Wunsch nach einem Asylverfahren in Deutschland nicht registriert zu haben. Er habe außerdem keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt und daher keine Rechtsmittel gegen die Abschiebung nach Griechenland einlegen können.
Mann inzwischen in Griechenland anerkannt
Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland, dem Mann eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Außerdem verurteilte das Gericht Griechenland wegen der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros zu einer Entschädigung in Höhe von 6.500 Euro.
Der Kläger wurde letztlich in Griechenland als Flüchtling anerkannt. "Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten", heißt es in der Urteilsbegründung.