EuGH zu neuer Kammer Polnisches Gericht muss Unabhängigkeit selbst prüfen
Als Teil der Justizreformen hatte Polens Regierung eine neue Disziplinarkammer eingeführt. Das Oberste Gericht des Landes bezweifelt deren Unabhängigkeit. Nun hat der EuGH entschieden: Die Frage muss in Polen geklärt werden.
Im Streit um die Justizreformen in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine klare Entscheidung verzichtet. Das Oberste Gericht in Polen müsse klären, ob die dort neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig sei, erklärten die obersten EU-Richter in Luxemburg. Dabei müssten unter anderem die Umstände betrachtet werden, unter denen Richter dieser Kammer ernannt werden.
Das Oberste Gericht hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte. Diese war im Zuge der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau 2018 geschaffen worden.
Die rechts-konservative Regierungspartei PiS hat das Justizsystem des Landes seit 2015 komplett umgebaut.
Ernennung durch Politik schafft noch keine Abhängigkeit
Die neue Kammer beim Obersten Gericht kann Disziplinarmaßnahmen gegen Richterinnen und Richter verhängen und soll auch darüber entscheiden, ob Versetzungen von Richtern des Obersten Gerichts in den Ruhestand rechtmäßig sind.
Ihre Mitglieder werden vom Landesjustizrat gewählt, der wiederum vom Parlament ernannt wird. Dort hat die Regierungspartei PiS mit Abstand die meisten Stimmen und kann so regierungstreue Juristen in den Rat entsenden.
Dieser Umstand allein schaffe noch keine Abhängigkeit von der Politik, wenn die Richter nach ihrer Ernennung keinem Druck ausgesetzt seien und bei der Ausübung ihres Amtes keinen Weisungen von außen unterlägen, erklärte der EuGH. Sollte die Disziplinarkammer allerdings nicht unabhängig sein, dürften ihre Entscheidungen nicht umgesetzt werden.
2017 hatte die Regierung in Warschau eine große Justizreform auf den Weg gebracht. Teile dieser Reform wurden bereits vom EuGH kassiert. Die EU-Kommission wirft Polen vor, die Unabhängigkeit der Justiz massiv zu beschneiden.
Aktenzeichen: C-585/17, C-624/18, C-625/18