Mehr Datenschutz im Internet EU fordert "Recht auf Vergessen" im Netz
Die EU will die Datenschutzregeln in Europa verbessern. Denn sie stammen aus einer Zeit, in der an Facebook und Co. noch nicht zu denken war. Kern der EU-Pläne ist ein Rechtsanspruch auf das Löschen von Daten. Experten bezweifeln, ob dies den Verbrauchern tatsächlich nützen wird.
Von Cai Rienäcker, SWR-Hörfunkstudio Brüssel
Beim Datenschutz ist Europa noch ein Flickenteppich. Das gültige Regelwerk stammt von 1995, einem Jahr, in dem noch weniger als ein Prozent der Europäer das Internet nutzten. Heute ist das Surfen im Netz Teil des Alltags im Büro oder zu Hause.
EU-Kommission will Verbraucher online schützen
Für die EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding sind persönliche Daten die Währung des digitalen Marktes. "Nur wenn die Verbraucher das Vertrauen haben, dass ihre Daten gut geschützt sind, werden sie Unternehmen und Behörden vertrauen, online kaufen und neue Internetdienste annehmen", sagt sie.
Und die meisten Bürger haben eben nicht das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu haben. Deswegen will ihnen die EU-Kommission den Rücken stärken gegenüber Google, Facebook und Co.
Das "Recht auf Vergessen"
Herzstück der neuen Gesetzesinitiative aus Brüssel ist ein Rechtsanspruch jedes Internetnutzers, einmal eingegebene Daten auch wieder löschen zu lassen. Reding nennt es das "Recht auf Vergessen". Dieses Recht basiert auf dem Grundsatz, dass persönliche Daten eben der Person gehören und nicht den großen Internetkonzernen.
Reding schwebt eine Art digitaler Radiergummi vor. Wie das gehen soll, erklärt die luxemburgische EU-Kommissarin so: "Sie wenden sich an Facebook und fragen die Daten zurück. Wenn das nicht klappt, gehen sie zu ihrem Datenschutzbeauftragten, dem nationalen, und der wird dann in ihrem Namen die Sache in Ordnung bringen."
Kritik an den Forderungen
"Ein bisschen naiv", sagen Kritiker. Praktisch sei dieses Löschrecht kaum durchsetzbar. Die EU-Richtlinie würde den Verbrauchern aber zumindest Rückhalt in rechtlichen Auseinandersetzungen mit international agierenden Internetfirmen geben. Einfacher umzusetzen ist die Forderung Brüssels, dass soziale Netzwerke in den Grundeinstellungen die Privatsphäre maximal schützen sollen. Die Profile sollen so angelegt werden, dass die Daten nicht von vornherein öffentlich gemacht werden, sondern nur, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat.
Datenschützer begrüßen die Initiative der EU-Kommission. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Berlin, Peter Schaar, bezeichnete den Entwurf als gute Grundlage. Kritik kam vom deutschen Innenminister Hans-Peter Friedrich. Er befürchtet, dass die EU-Kommission neue Kompetenzen nach Brüssel zieht.
Reding hofft auf Vertrauen der Deutschen
Reding kann diese Kritik nicht verstehen: "Das Gegenteil ist der Fall, da ja die Sache nicht von Brüssel überwacht wird, sondern von den deutschen Datenschutzbehörden. Ich hoffe, der deutsche Minister hat Vertrauen in die deutschen Datenschutzbehörden."
Jetzt müssen sich die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament mit den neuen Datenschutzregeln beschäftigen. Es kann also noch ein paar Jahre dauern, bis das "Recht auf Vergessen" europaweit durchsetzbar wird.