Hintergrund Anreicherung des Weines
Die Anreicherung des Weines mit Zucker wird von Winzern als Chaptalisierung bezeichnet. Sie verdankt ihren Namen dem französischen Chemiker Jean-Antoine Chaptal (1756-1832). Durch den Zusatz von Zucker (in Deutschland meist Rübenzucker) vor Beginn der Gärung wird der Wein nicht süßer, sondern bekommt einen stärkeren Alkoholgehalt.
Außer mit Zucker (Saccharose) ist eine Anreicherung auch mit "Rektifiziertem Traubensaftkonzentrat" möglich. Diesem Konzentrat, das auch "Mostkonzentrat" genannt wird, sind zuvor die Aromabestandteile entzogen worden. Es führt ebenfalls zur Anhebung des Alkoholgehalts.
Die EU-Kommission will die Chaptalisierung mit Zucker gänzlich verbieten lassen. Die deutschen Weinbaugebiete liegen fast alle in der Weinbauzone A der EU. In dieser Zone darf der natürliche Alkoholgehalt durch Anreicherung um maximal 3,5 Prozentpunkte angehoben werden. In Baden (Weinbauzone B) ist eine Anreicherung um höchstens 2,5 Prozentpunkte erlaubt. Bei allen Prädikatsweinen (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) ist jedoch die Anreicherung verboten.