Französisches Kartellamt verhängt Bußgelder Waschmittelriesen sollen Kartellstrafe zahlen
Der Düsseldorfer Waschmittelkonzern Henkel soll 92,3 Millionen Euro zahlen - so will es Frankreichs Kartellamt. Insgesamt 361,3 Millionen Euro Bußgeld sollen internationale Hersteller aufgrund von Preisabsprachen entrichten. Bei vorherigen Prozessen musste der Persil-Fabrikant aber nicht zahlen - diesmal will er klagen.
Die französische Kartellbehörde hat wegen illegaler Preisabsprachen empfindliche Bußgelder gegen internationale Waschmittelriesen wie den deutschen Henkel-Konzern verhängt. Insgesamt belegten die Wettbewerbshüter die Hersteller mit Strafen in Höhe von 361,3 Millionen Euro.
Der Löwenanteil davon entfällt auf den US-Konzern Procter & Gamble schultern - 233,6 Millionen Euro. Colgate Palmolive muss 35,4 Millionen Euro zahlen. Henkel wurde mit 92,3 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Der vierte Teilnehmer an dem Kartell, Unilever, kam ohne Strafe davon - der Konzern diente den Ermittlern als Kronzeuge.
Einmal Kronzeugenregelung für Henkel...
Das Bundeskartellamt hatte erst Ende November ein Bußgeld gegen den Henkel-Wettbewerber Reckitt Benickser von rund 24 Millionen Euro erlassen - unter dem Vorwurf, er habe mit dem Düsseldorfer Persil-Hersteller Absprache bei Geschirrspülmitteln wie "Calgonit" und "Somat" zu Lasten der Verbraucher getroffen.
Henkel selbst kam da noch ohne Strafe davon - der Konzern profitierte in diesem Fall selbst von der Kronzeugenregelung.
...einmal Straffreiheit wegen Informantendienstes
Und die EU-Kommission hatte führende Waschpulver-Hersteller im vergangenen April bereits wegen illegaler Absprachen mit Geldstrafen von insgesamt 315 Millionen Euro belegt. Auch hier trafen die Bußgelder Procter & Gamble und Unilever.
Henkel blieb auch hier straffrei, denn der Konzern diente den EU-Wettbewerbshütern als Informant. Henkel sei 2008 an die EU-Kartellwächter herangetreten, nachdem das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter aufgefallen sei, hatte Henkel damals erklärt.
Auch diesmal Informationen geliefert
Darauf stützte sich der deutsche Waschmittelriese nun auch in dem französischen Fall. Henkel habe "relevante Informationen" geliefert, die auch zur Aufklärung des Falls beigetragen hätten. Auch habe Henkel als erstes Unternehmen "die europäische Dimension" des Waschmittel-Kartells aufgedeckt. Trotzdem wurde Henkel nun in Frankreich mit einer Strafe belegt - die französischen Wettbewerbshüter selbst hatten in ihrer Erklärung betont, dass sie Henkel wegen seiner Kooperation eine Reduzierung des Bußgelds in Höhe von 25 Prozent gewährt hätten.
Doch Henkel will klagen: "Henkel ist weder mit dem Bußgeld noch mit der rechtlichen Bewertung einverstanden." Das Unternehmen erwarte keine Auswirkungen auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2011 oder die Finanzziele 2012, betonte der Konzern. Und die Anleger zeigten Vertrauen: Henkel-Vorzugsaktien notierten im Dax in einem schwachen Gesamtmarkt nahezu unverändert bei 43,80 Euro.