BGH-Urteil zu Dieselskandal VW muss Autokäufer entschädigen
VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der BGH bestätigte ein Urteil, mit dem einem Kunden Schadenersatz zugesprochen worden war. Er muss sich aber die Nutzung des Wagens anrechnen lassen.
Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte. Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt.
Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden. Laut BGH müssen bei der Entschädigung die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.
Noch 60.000 Verfahren anhängig
Der BGH wies mit seinem Grundsatz-Urteil die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt. Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet.
Der Kläger im aktuellen Fall zeigte sich erfreut über das Urteil. "Ich bin sehr froh, es war ein langer Weg", sagte Herbert Gilbert. Es sei ein "toller Tag". Diese Entscheidung helfe ihm, aber auch Tausenden anderen Klägern.
VW setzt auf Einmalzahlungen
VW kündigte an, verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anzubieten. Man werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung". Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als "Schlusspunkt".
Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen. Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.
Aktenzeichen: VI ZR 252/19