Sammelklage gegen Vodafone Zehntausende wollen bereits mitmachen
Die Verbraucherzentrale geht wegen mutmaßlich rechtswidriger Preiserhöhung vor Gericht gegen Vodafone vor. An der Sammelklage können sich Betroffene beteiligen. Schon in den ersten Tagen meldeten sich dafür Zehntausende.
Seit knapp zwei Wochen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher einer Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone anschließen. Schon jetzt wollen sich mehr als 40.445 Menschen beteiligen.
Am 23. April hatte das Bundesamt für Justiz mitgeteilt, die Klage sei nun freigeschaltet. Damit könnten ab diesem Zeitpunkt "Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen" ihre Ansprüche anmelden. Bis zum 30. April taten das der Nachrichtenagentur dpa zufolge bereits 40.445 mutmaßlich Betroffene.
Wer sich der Klage anschließen will, muss sich dafür auf der Seite des Bundesamtes für Justiz in ein Klageregister eintragen. Eine Anmeldung ist noch bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Verbraucherschützer gehen gegen Preiserhöhung vor
Eingereicht hatte die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen November beim Oberlandesgericht Hamm. Der Grund: Aus Sicht der Verbraucherschützer waren Preiserhöhungen von Vodafone rechtswidrig.
Der Konzern hatte im Frühjahr 2023 begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat anzuheben. Dabei ging es um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife.
Zwar räumte Vodafone seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Doch das reichte den Verbraucherschützern nicht aus. Aus deren Sicht hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen dürfen - also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden.
Vodafone selbst weist den Vorwurf zurück und verweist darauf, dass die Preisänderungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens aufgenommen und so die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden seien. Das Unternehmen hatte das Preisplus mit den gestiegenen Kosten für Energie und Materialien begründet und zugleich auf Preissteigerungen bei anderen Firmen hingewiesen.
Ein Fall mit Signalwirkung
Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen. Auch, weil das Verfahren am Oberlandesgericht Hamm zu den ersten Fällen zählt, die auf einem Bundesgesetz zu Sammelklagen basieren. Das Gesetz soll ermöglichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte gegen große Firmen besser durchsetzen können.
Mit der Musterfeststellungsklage bestand ein solches Rechtsmittel zwar schon in Deutschland, bevor die EU 2020 Sammelklagen in all ihren Mitgliedsländern ermöglichte. Allerdings wurde das deutsche Recht aufgrund der EU-Richtlinie nochmals angepasst. So wurden etwa die Fristen verlängert, sodass mutmaßlich Betroffene sich deutlich länger einer Sammelklage anschließen können.