Versteckte Zusatzkosten Online-Kunden in der Brexit-Falle
Wer bei einem britischen Onlineshop einkauft, muss seit dem Brexit mit hohen Zusatzkosten rechnen. Weil viele Händler nicht klar darauf hinweisen, häufen sich die Beschwerden.
Die Sporttasche, die Architekturstudent Moritz Eismann im Januar bei einem britischen Onlineshop entdeckte, gefiel ihm gut - und sie war günstig. Ihm fiel aber nicht auf, dass der Händler seinen Sitz in Großbritannien hat. "Das war auf ersten Blick nicht zu sehen, weil die Website in perfektem Deutsch gehalten und so aufgebaut war, dass man nicht unbedingt Rückschlüsse ziehen konnte", so der Student.
Auch zu möglichen Zusatzkosten gab es keine Hinweise. Die Tasche wurde geliefert, aber das Versandunternehmen Fedex wollte 27 Euro haben - für die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer und Bearbeitungsgebühren. Das war mehr als die Hälfte des Kaufpreises von 52 Euro.
Als Brexit-Folge oft Zusatzkosten
Vor dem Brexit war es egal, ob sich der Onlineshop in Großbritannien oder in einem anderen EU-Land befand. Nach dem Brexit gehört das Land aber nicht mehr zum EU-Binnenmarkt. Wenn Freigrenzen überschritten werden und zum Beispiel Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern anfallen, entstehen zusätzliche Kosten, teilte die Deutsche Post DHL auf Anfrage mit.
Die Lieferdienste sind verpflichtet, von den Kunden die Gebühren bei der Zustellung zu erheben - im Fall von Großbritannien gilt das für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 22 Euro.
Kunden oft nicht richtig informiert
Die Probleme entstünden vor allem, weil viele Shops Käuferinnen und Käufer nicht richtig informierten, sagt Isabelle Buscke vom Brüsseler Büro des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Obwohl sie dazu unverändert verpflichtet seien: "Wenn Händler aus Großbritannien Waren in die EU verschicken, müssen sie sich nach wie vor an die Regeln des Binnenmarkts halten." Das bedeutet: Klar und deutlich über Zusatzkosten aufklären, die anfallen können. Und zwar, bevor Kunden auf "Kaufen" klicken.
Wenn aus Großbritannien Waren verschickt werden, die in einem anderen Land produziert wurden, kann es noch teurer werden. Dann ist nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer fällig, sondern auch Zölle. Beispiel: Ein Verbraucher bestellte Anfang des Jahres zwei Krawatten bei einem englischen Online-Shop. Kaufpreis: 250 Euro. 93 Euro Zoll kamen obendrauf - weil die Krawatten aus Italien stammten.
Wer online einkauft, sollte sich vergewissern, ob der Online-Händler seinen Sitz in der EU oder in Großbritannien hat.
Online-Händler stoppen teilweise Verkauf
Doch auch die Händler leiden unter dem Brexit. Der westfälische Modehersteller Gerry Weber musste seinen Onlineshop in England sogar vorübergehend schließen. "Es lief alles viel zu ungeordnet", berichtet der für den E-Commerce verantwortliche Gerry-Weber-Manager Aljoscha Kollmeyer. "Uns war das Risiko zu groß - wenn wir was hinschicken, dass Retouren nicht mehr möglich sind. Da sind wir auf Nummer sicher gegangen", so Kollmeyer.
Die Folge: Erst vor zwei Wochen ging der Shop in England wieder online. 14 Wochen Umsatzverlust seien schmerzhaft gewesen. Als Lösung musste ein externer Dienstleister eingespannt werden, der sich nun um die Zollabwicklungen und die Logistik kümmert. Pro Bestellung kostet das Gerry Weber vier bis sieben Prozent. Der Kunde solle davon aber nichts zu spüren bekommen.
Impressum überprüfen
Kunden aus EU-Staaten sollten genau hinschauen, wo sie bestellen. Eine deutsche Internetadresse reicht jedenfalls nicht, um auf der sicheren Seite zu sein. Isabelle Buscke von der Verbraucherzentrale rät, einen Blick ins Impressum zu werfen: "Das kann Hinweise geben, dass die Firma ihren Sitz in Großbritannien hat. Dann könnte es zu Zusatzkosten kommen."
Sollten die Shops nicht für mehr Transparenz sorgen, wollen die Verbraucherzentralen gegen die entsprechenden Firmen klagen. Auch die Politik müsse handeln, wenn sich nichts an den Problemen ändere.
Wer schon reingefallen ist, sollte aber nicht gleich zahlen. Moritz Eismann zum Beispiel hat Fedex eine Mail geschrieben: Weil er bei der Bestellung nicht von den zusätzlichen Kosten gewusst habe, sehe er es nicht ein, die Rechnung zu begleichen. Seitdem hat er nichts mehr gehört.