Heizungstausch Bundesregierung plant "Klimabonus"
Die Bundesregierung hat sich auf letzte Details und einige Entschärfungen beim Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen verständigt. Auch eine neue Förderung ist geplant.
Die Bundesregierung plant beim Heizungstausch eine neue Förderung. Vorgesehen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein "Klimabonus". Das geht aus einem Förderkonzept hervor, das dem ARD-Hauptstadtstudio und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Darin heißt es, die reformierte Förderung solle die Bürgerinnen und Bürger beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden gezielt und bürokratiearm aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds unterstützen.
Pläne zum Heizungstausch umstritten
Das Bundeskabinett will heute die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch auf den Weg bringen. Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.
Laut Förderkonzept soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wie bisher eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.
Zuschläge in Form von "Klimaboni"
Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von "Klimaboni" geben. Priorität soll dabei der Austausch von alten und besonders ineffizienten, öl- oder gasbefeuerten sogenannten Konstanttemperaturkesseln und verbliebenen Kohleöfen und Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden haben, wie es heißt. Wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor werde der Betrieb dieser Heizungen für ihre Besitzer in den nächsten Jahren sehr viel teurer.
Konkret soll es etwa einen "Klimabonus" in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung für Eigentümer geben, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Einen "Klimabonus" von 20 Prozent soll es auch in bestimmten Fällen geben, in denen die Bürgerinnen und Bürger nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind.
Zusätzlich ist in verschiedenen Fällen ein "Klimabonus" von zehn Prozent geplant. Ergänzend sollen Förderkredite für den Heizungstausch angeboten werden, um ein Angebot zu schaffen, bei dem die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden. Es sollen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gewährt werden. Dieses Kreditprogramm sollen alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können.
Ausnahmen bei Sonder- und Härtefällen
Laut Nachrichtenagentur Reuters soll es in einigen Sonder- und Härtefällen Ausnahmen geben: Dies gilt etwa bei Havarien von Gas- oder Ölheizungen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant, aber nicht unmittelbar bevorsteht. Auch Etagenheizungen und Ofenheizungen können zeitweise konventionell weiterbetrieben werden. In diesen Fällen soll es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren geben.
Für über 80-jährige Eigentümer entfällt die Austauschpflicht, sofern sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben. "Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gilt ab 1. Januar 2024 daher vor allem für einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist", heißt es laut Reuters im Gesetzentwurf.