Zwei Personen wägen finanzielle Investitionen ab.

Etwaige Abgeltungssteuer Was passiert bei Fonds-Fusionen?

Stand: 04.04.2025 16:02 Uhr

Eigentlich sollen sie ungestört über viele Jahre bespart werden: Aktien- oder Rentenfonds. Doch Fonds können ausgetauscht oder mit anderen Fonds zusammengelegt werden. Was dann?

Von Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion

Fonds-Fusionen oder Fonds-Verschmelzungen geschehen zwar eher selten. Doch Fondsanbieter können Fondsprodukte zusammenlegen, oder sogar mehrere Fonds auf einen bestehenden oder sogar ganz neuen Fonds "umziehen".

Andreas Braun, HR, zum Thema Fonds-Fusionen

tagesschau24, 04.04.2025 09:00 Uhr

Fusionen sollen Kosten senken

In der Regel geschieht dies, weil die Fondsgesellschaften Verwaltungskosten sparen wollen. "Investmentfonds werden ja von gewinnorientierten Firmen begeben, und jede Firma hat ihre eigenen Gewinnziele", erläutert Ali Masarwah von der Fondsplattform Envestor, "Investmentfonds kosten Geld, und die Kosten werden immer am Fondsvermögen bemessen, und wenn das Fondsvermögen zu niedrig ist, lohnt sich das irgendwann nicht mehr für die Fondsgesellschaft."

Auch die Übernahme einer Fondsgesellschaft durch eine andere ist häufig ein Grund dafür, dass Fonds zusammengelegt werden. Das ist zum Beispiel zuletzt geschehen, nachdem der Anbieter von Indexfonds, so genannten ETF, Lyxor, durch den Konkurrenten Amundi übernommen wurde. Amundi hat daraufhin, Stück für Stück, die Fondspalette von Lyxor auf eigene Fonds verschmolzen.

Passt der neue Fonds?

Fondssparerinnen und -sparer werden ein paar Wochen vor der Fusion von dem jeweiligen Fondsanbieter über eine anstehende Fusion ihres Produktes informiert. Zu einem vorgegebenen Stichtag findet dann der Austausch der Anteile statt. Im Depot erscheint also der neue statt des alten Fonds.

Und in aller Regel werden nur Fonds verschmolzen, die eine gleiche oder sogar identische Strategie verfolgen. Wer also mit seinem bestehenden Fonds etwa in den Weltaktienindex MSCI World investiert hat, der dürfte dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit dem neuen Fonds tun. Von dieser Regel gibt es aber auch Ausnahmen, so Fondsexperte Masarwah: "Es kann nämlich sein, dass sie zum Beispiel einen europäischen oder einen deutschen Nebenwertefonds halten, und die Fondsgesellschaft transferiert das Geld in einen globalen Nebenwertefonds".

Kleinen Fonds-Check durchführen

Es empfiehlt sich also, frühzeitig zu überprüfen, was bei einer Fonds-Fusion im Depot gelandet ist. Die Anlagestrategie des neuen Fonds sollte den eigenen Zielen entsprechen, sie ist im Fondsprospekt nachzulesen. Aber auch die Kosten des Fonds sollten überprüft werden und möglichst nicht höher sein als die des bisherigen Fonds.

Dazu sollte auch die Verwendung von Fondserträgen dieselbe sein wie zuvor: Schüttet der neue Fonds also Erträge aus, oder werden sie im Fondsvermögen angesammelt, sprich: thesauriert? Wer Fonds per Sparplan bespart, sollte zudem überprüfen, ob die Sparraten automatisch ebenfalls auf den neuen Fonds umgestellt sind oder der Sparplan entsprechend angepasst werden muss.

Abgeltungssteuer kann fällig werden

Steuerlich ist ein Austausch des Fonds in vielen Fällen nicht relevant. Allerdings gibt es auch dafür eine Ausnahme: Wenn bei einer solchen Fusion Fonds aus zwei verschiedenen Ländern zusammengelegt werden, dann wird die Fusion steuerlich wie ein Verkauf gewertet. Und dabei fällt Abgeltungssteuer an, sagt Yann Stoffel von der Stiftung Warentest: "Aktuell ist es so, dass die Fondverschmelzung ein steuerauslösendes Ereignis ist, wenn sich das Fonddomizil ändert".

Das heißt zum Beispiel, wenn ein Fonds, der in Luxemburg aufgelegt wurde, mit einem Produkt aus Irland fusioniert, werden Steuern auf die aufgelaufenen Kursgewinne fällig. "Das erkennen Anleger an der ISIN, an der internationalen Wertpapierkennnummer", so Stoffel, "LU steht zum Beispiel für Luxemburg, FR für Frankreich, IE für Irland."

Steuerliche Freibeträge nutzen

Die Abgeltungssteuer wird dann automatisch von der depotführenden Bank einbehalten. Allerdings nur, wenn der steuerliche Freibetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr beziehugsweise 2.000 Euro bei Verheirateten überschritten ist. Bahnt sich eine Fonds-Fusion an, sollte man also seine Freistellungsaufträge entsprechend nutzen.

Fonds-Fusionen kann man als Anlegerin und Anleger kaum vermeiden, die Fondsgesellschaften haben das Recht dazu, Fonds zusammenzulegen. Die Wahrscheinlichkeit einer Fusion ist allerdings umso größer, je kleiner der Fonds ist, meint Experte Stoffel: "Klassischerweise achtet man darauf, dass man größere Fonds kauft, damit man nicht zu sehr Gefahr läuft, dass aus wirtschaftlichen Gründen ein Fond aufgelöst wird. Bei ETFs kann man sagen, 100 Millionen Euro sind die Untergrenze."

Kommt es dennoch zu einem Austausch von Fonds im eigenen Depot, bleiben also nur die beiden Optionen: kritisch prüfen und behalten oder verkaufen und einen neuen Fonds suchen, der besser zur eigenen Anlagestrategie passt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 06. Dezember 2025 um 09:00 Uhr.