EU-Maßnahme gegen Geldwäsche Bargeldzahlungen nur noch bis 10.000 Euro
Die EU hat eine Obergrenze von 10.000 Euro bei Zahlungen mit Bargeld beschlossen. Damit soll vor allem die Geldwäsche bekämpft werden. Die Regeln gelten erst ab 2027, außerdem gibt es Ausnahmen für Privatpersonen.
In der EU soll künftig eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld gelten. Die Mitgliedsstaaten haben in Brüssel eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die nationalen Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten. Allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen - es sei denn, eine handelt beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt. Wer also etwa sein Auto direkt vom Nachbarn kauft, darf dieses weiterhin in unbegrenzter Höhe bar bezahlen - außer der Nachbar ist ein Autohändler.
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.
Zoll soll mehr Befugnisse erhalten
Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen - in Deutschland beim Zoll angesiedelt - mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.
Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Neue Behörde gegen Geldwäsche in Frankfurt am Main
Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt am Main eine neue Behörde geplant: die Anti-Money Laundering Authority (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.
Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.