Frequenzen für Handy-Empfang Netzagentur will auf neue Mobilfunk-Auktion verzichten
Die Bundesnetzagentur ist gegen die erneute Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen. Dafür sollen die Netzbetreiber Auflagen für den Netzausbau erhalten, um die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern.
Die Bundesnetzagentur plädiert für einen Verzicht auf eine weitere Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen. Stattdessen sollen die bisherigen Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) bestimmte Frequenzen unter Auflagen des Netzausbaus weiterhin nutzen dürfen, wie die Regulierungsbehörde heute mitteilte.
Dafür sollten die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte gegen relativ geringe Gebühren um fünf Jahre verlängert werden, sagte Behördenchef Klaus Müller bei der Vorstellung möglicher neuer Rahmenbedingungen. Die letzte Frequenzauktion 2019 hatte dem Staat rund 6,6 Milliarden Euro eingebracht.
Für vier Netze reicht es nicht
Grund für die Entscheidung ist, dass das zur Verfügung stehende Spektrum vermutlich nicht für vier gute Netze ausgereicht hätte. Bisher werden die Frequenzen von drei Betreibern genutzt. An einer Auktion über die Nutzung ab 2026 würde aber auch der Neueinsteiger 1&1 teilnehmen.
Demnach würden also vier Firmen bieten, von denen eine leer ausginge - diese hätte dann sehr schlechte Karten auf dem Markt, weil ihre Netzqualität gering wäre. Durch die Verlängerung bekommt 1&1 zwar kein eigenes Extra-Spektrum. Da die Firma aber das Vodafone-Netz mitnutzen darf, ist das aus Behördensicht nicht allzu problematisch.
"Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen", erklärte Müller. Mit der nun erwogenen Verlängerung der Nutzungsrechte gebe man den Firmen im Gegenzug Planungs- und Investitionssicherheit.
Was die Anbieter sicherstellen müssen
Laut den geplanten Auflagen sollen die Mobilfunkbetreiber bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland und alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit pro Sekunde versorgen. Für Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes wird ein Wert von 50 Mbit gefordert.
Es wäre nicht das erste Mal, dass Nutzungsrechte für Netzfrequenzen verlängert werden. 2005 hatte es dies schon einmal gegeben. 2000, 2010, 2015 und 2019 gab es hingegen Versteigerungen unterschiedlicher Frequenzbereiche. Der Vorschlag der Bundesnetzagentur durchläuft nun ein Konsultationsverfahren, in dem sich Marktteilnehmer zu Wort melden können.
Netzbetreiber begrüßen Entscheidung
Die betroffenen Unternehmen haben nun bis zum 6. November Zeit, im Detail Stellung zu nehmen. Entschieden werden soll Anfang 2024. In einer ersten Reaktion begrüßten die Konzerne die Entscheidung.
"Statt Milliardensummen in Lizenzrechte stecken zu müssen wie in der Vergangenheit, können die Netzbetreiber nun begründet darauf hoffen, unmittelbar in den weiteren Netzausbau investieren und die Mobilfunkversorgung hierzulande noch weiter verbessern zu können", sagte Markus Haas, Chef von Telefonica Deutschland. Dies sei ein Richtungswechsel und Durchbruch für Mobilfunk in Deutschland.
Auch die Deutsche Telekom bezeichnete den Vorschlag der Netzagentur als grundsätzlich richtig. "Aber auf die Details kommt es an. Wenn im gleichen Zug die Regulierung zugunsten von Diensteanbietern weiter verschärft wird, schadet das dem Netzausbau."
Aktienkurse der Telekomfirmen steigen stark
An der Börse kam der Vorschlag der Bundesnetzagentur gut an - er bescherte den Firmen teils kräftige Kursgewinne. Besonders heraus stachen die Aktien von 1&1 mit einem Plus von zeitweise gut elf Prozent. In ihrem Windschatten gewannen auch die Titel der Muttergesellschaft United Internet bis zu 7,4 Prozent.
Telefonica Deutschland kam auf ein maximales Kursplus von fast fünf Prozent. Die Papiere der Deutschen Telekom machten ihre Anfangsverluste wett und notierten fast unverändert. In London gewannen Vodafone-Aktien 2,6 Prozent.