EU-Gericht EU hätte Lufthansa-Hilfen nicht genehmigen dürfen
Das EU-Gericht hat die Genehmigung der EU-Kommission von Milliardenhilfen für nichtig erklärt, die der Bund der Lufthansa in der Pandemie gewährt hatte. Die Richter gaben der Klage der Konkurrenten Ryanair und Condor statt.
Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen dürfen. Das teilten die Richter in Luxemburg mit. Der Brüsseler Behörde seien bei ihrer Prüfung "mehrere Fehler unterlaufen", erklärte das Gericht. Konkurrenten der Lufthansa sei dadurch womöglich Schaden entstanden. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
Mit ihrem Urteil erklärten die Richter die Genehmigung der Lufthansa-Milliardenhilfen durch die EU-Kommission für nichtig. Sie gaben damit der Klage der Konkurrenten Ryanair und Condor statt. Ryanair nannte das Urteil einen "Triumph für fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU". Die Kommission dürfe als Wettbewerbshüterin keine diskriminierenden Staatshilfen unter politischem Druck nationaler Regierungen genehmigen.
Auch der Ferienflieger Condor begrüßte das Urteil. "Damit teilt das Gericht unsere Rechtsaufassung", erklärte die Airline. Condor war selbst mit einer halben Milliarde Euro vom Staat während der Pandemie gestützt worden. Auch gegen diese Beihilfe hatte Ryanair erfolgreich geklagt, weil die Kommission ihre Genehmigung unzureichend begründet hatte. Die Behörde konnte das mit einer nachgebesserten Entscheidung im Juli 2021 aus der Welt schaffen.
Auflage: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit etwa 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket.
Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben. Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen.
Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020.
Klage der Konkurrenten Ryanair und Condor
Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU. Die Richter entschieden nun, dass der EU-Kommission bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen seien. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.
Schon Ende 2021 hatte die Lufthansa alle Hilfen des Bundes vorzeitig zurückgezahlt, der Staat machte damit letztlich Gewinn. Die praktischen Folgen des Urteils sind unklar. Die EU-Kommission kann in Berufung gehen. Die Lufthansa erklärte, sie werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.