Urteil wegen Kartellrechts US-Gericht hält Google für Monopolist
In einem wichtigen Kartellstreit in den USA ist eine Entscheidung gefallen. Ein Bundesgericht sprach Google wegen Wettbewerbsverstößen mit seiner Suchmaschine schuldig. Der Konzern sei ein Monopolist und lasse keine Konkurrenz zu.
Nach Jahren des Prozesses ist im Streit um Googles Suchmaschine ein Urteil gefallen. Der Internet-Riese verlor den wichtigen Wettbewerbsprozess in den USA. Ein Richter in Washington urteilte, der Konzern habe ein Monopol bei der Internet-Suche - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen milliardenschwere Deals, dank denen die Suchmaschine von Google in Web-Browsern als Standard voreingestellt wird.
Apple zum Beispiel bekam von Google Milliarden dafür, dass die Suchmaschine des Konzerns als Standard im Safari-Browser auf dem iPhone voreingestellt wurde. Die Nutzerinnen und Nutzer können zwar jederzeit eine andere Suchmaschine auswählen - viele bleiben jedoch bei der Voreinstellung.
Google betont Qualität der Suchmaschine
Der Richter Amit Mehta kam in seinem Urteil zu dem Schluss, Google habe ein Monopol im Suchmaschinenmarkt. Dafür spreche unter anderem, dass der Konzern Preise für Werbekunden erhöhen könne, ohne negative Folgen zu befürchten. Er betonte in seinem rund 280 Seiten langen Urteil mehrfach, dass Google anderen Suchmaschinen überlegen sei.
Google konterte im Verfahren, dass Nutzerinnen und Nutzer auf die Suchmaschine zugreifen, weil sie die beste Qualität vorweise. So sei Firefox einst auf Yahoo umgeschwenkt, nach zwei Jahren aber zu Google zurückgekehrt.
Das Unternehmen betonte, dass der Richter selbst mehrfach anerkannt habe, dass Google die beste Suchmaschine habe.
Viele Unklarheiten, wie es weitergeht
Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger fordern wird, ist noch unbekannt. Auch ist unter Expertinnen und Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten. Denn Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union werden seit Greifen des Digital-Gesetzes DMA im März bereits gefragt, welche Suchmaschine sie aus einer Liste als standardmäßig genutzte auswählen wollen.
Sehr viele entscheiden sich dabei für Google, weil sie gute Erfahrungen damit gemacht haben. So ändert der zusätzliche Schritt zunächst einmal kaum etwas an den Marktanteilen.
Ebenfalls ist fraglich, ob vom Gericht einfach so angeordnet werden kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern. Denn beide Firmen sind nicht Teil des Verfahrens.
Klage wurde unter Trump eingereicht
Welche Folgen sich also für Nutzerinnen und Nutzer und den Wettbewerb aus dem Urteil ergeben, ist bislang noch offen. Ein weiteres Verfahren zu den Konsequenzen ist geplant. Zudem will Google gegen das Urteil in Berufung gehen. Das dürfte Jahre dauern.
Geklagt hatten das US-Justizministerium und Dutzende Bundesstaaten. Die US-Regierung argumentierte, Google habe mit der Praxis "eine Mauer um sein Suchmaschinen-Monopol erschaffen".
Die Klage war noch unter Donald Trump als US-Präsident eingereicht worden. Die Regierung von Joe Biden führte das Verfahren fort. "Der Sieg über Google ist ein historischer Sieg für das amerikanische Volk", sagte Justizminister Merrick Garland nach dem Urteil. Es zeige, dass kein Unternehmen über dem Gesetz stehe.