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EuGH zu zwei Altfällen YouTube haftet nicht automatisch für Inhalte

Stand: 22.06.2021 13:08 Uhr

Der EuGH hat zu zwei alten Fällen von Urheberrechtsverstößen auf Plattformen wie YouTube ein Urteil gefällt: Die Anbieter haften nicht automatisch für illegale Inhalte. Heute gilt allerdings eine andere Rechtslage.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Wer haftet, wenn Inhalte, die Urheberrechte verletzen, auf YouTube oder ähnliche Plattformen hochgeladen wurden? Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof in einem Urteil beschäftigt. Dabei geht es um zwei Fälle, über die der Bundesgerichtshof entscheiden muss. In beiden Fällen geht es aber um das Urheberrecht, dessen wesentlicher Inhalt von europäischem Recht bestimmt wird. Für die Auslegung von EU-Recht ist daher der EuGH zuständig. Deshalb legte der Bundesgerichtshof ihm Fragen zur Klärung vor.

Im ersten Fall hatte ein Hamburger Musikproduzent einer britischen Sängerin geklagt, weil auf YouTube private Konzertaufnahmen und Stücke aus ihren Alben hochgeladen worden waren. In einem weiteren Fall hatte ein Verlag geklagt, weil auf einer Sharehosting-Plattform ohne seine Erlaubnis medizinische Fachbücher eingestellt worden waren.

Der EuGH hat nun entschieden: Anbieter wie YouTube waren früher grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich, solange sie keine Kenntnis von den illegalen Inhalten hatten. Sobald sie aber von den Urheberrechtsverletzungen etwas mitbekamen, waren sie verpflichtet, die Inhalte zu löschen oder zu sperren. Wichtig an dieser Stelle: Die beiden Fälle, um die es geht, liegen schon länger zurück. Damals galt noch das alte Urheberrecht. Das Urteil erging deshalb aufgrund der alten Rechtslage.

Mittlerweile neue Rechtslage

Mittlerweile gilt eine neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die in Deutschland erst kürzlich umgesetzt wurde. Nach dem neuen Urheberrecht, das Anfang August in Kraft tritt, haften Plattformen, wenn bei ihnen Videoclips oder Musik illegal eingestellt werden. Für Inhalte, die ihre Nutzer verbreiten, müssen sich die Plattformen Lizenzen besorgen: etwa bei Künstlern, Autoren oder Verlagen, die im Gegenzug einen Vergütungsanspruch bekommen.

Ohne Lizenz müssen die Inhalte gelöscht werden. Oder die Plattformen verhindern von vorneherein, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen werden, weil der Rechteinhaber dies verlangt. Dafür können sie sogenannte Uploadfilter einsetzen. Diese sind allerdings sehr umstritten. Kritiker befürchten, dass auch legale Inhalte herausgefiltert und damit gesperrt werden könnten. Dadurch sei die Meinungs- und Kunstfreiheit im Internet erheblich bedroht. 

Klaus Hempel, Klaus Hempel, SWR, 22.06.2021 12:29 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 22. Juni 2021 um 11:00 Uhr.