Start- und Landerechte in der EU Airlines müssen Slots stärker nutzen
Um Start- und Landerechte zu behalten, müssen Fluggesellschaften in der EU diese Slots künftig wieder stärker nutzen. Mit dem Winterflugplan enden die bisherigen Ausnahmeregeln der Pandemie weitgehend. Das beschlossen die EU-Staaten.
Fluggesellschaften müssen ihre Start- und Landerechte in der EU wieder stärker nutzen, um sie nicht zu verlieren. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass nach den bisherigen coronabedingten Ausnahmen nun für die Wintersaison wieder nahezu die Standardnutzung der sogenannten Slots gelten soll.
In der vergangenen Woche hatten sich bereits die ständigen Vertreter der EU-Länder auf Botschafterebene auf dieses Vorgehen geeinigt. Nun gaben ihre Chefs formell grünes Licht.
75 Prozent im Winterflugplan
Hintergrund sind Regeln, die für fairen Wettbewerb sorgen sollen: Damit eine Fluggesellschaft die wichtigen Slots an beliebten Flughäfen behalten darf, muss sie diese auch nutzen. Eigentlich gilt dafür eine Quote von 80 Prozent. Die Einigung sieht für den Winterflugplan noch eine reduzierte Quote von 75 Prozent vor, wie aus einer Mitteilung der EU-Staaten hervorgeht.
Um Leerflüge zu vermeiden, war diese Regel während der Corona-Pandemie von der EU-Kommission teils komplett ausgesetzt worden. Mit der Normalisierung des Flugverkehrs wurde sie dann nach und nach angepasst. Wie es weiter hieß, soll die EU-Kommission die Vorschriften etwa in einer Gesundheitskrise oder wegen des Krieges falls nötig wieder ändern können.