Verdacht auf Kartellverstoß EU-Kommission ermittelt gegen Delivery Hero
Wegen des Verdachts auf Kartellverstöße führt die EU-Kommission Durchsuchungen in den Büros des Essenslieferdienstes Delivery Hero durch. Betroffen sind die Standorte in Barcelona und Berlin.
Wegen des Verdachts auf Kartellverstöße ermittelt die EU-Kommission erneut gegen den Essenslieferdienst Delivery Hero. Die Kommission habe unangekündigte Inspektionen bei Lieferdienstunternehmen in zwei Mitgliedstaaten durchgeführt, teilte sie mit. Namen der betroffenen Unternehmen wurden nicht genannt. Delivery Hero bestätigte, dass es dabei um die eigenen Standorte in Berlin und Barcelona gehe. Das Unternehmen kooperiere vollumfänglich mit den Behörden.
Auch die spanische Tochter Glovo bestätigte, von den EU-Beamten aufgesucht worden zu sein. An welchem Tag, bei welchen weiteren Unternehmen und in welchem Umfang die aktuellen Inspektionen durchgeführt wurden, blieb heute zunächst offen. Bereits im Juli 2022 hatten EU-Ermittler Büros von Lieferdiensten durchsucht. Delivery Hero und die spanische Tochter Glovo hatten auch damals die Durchsuchungen bestätigt.
Ermittlungen wurden ausgeweitet
Die Kartellbehörden gehen dem Verdacht auf verbotene Absprachen zur Marktaufteilung nach. Die Ermittlungen seien zudem auf den mutmaßlichen Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen sowie mutmaßlicher Vereinbarungen über Abwerbeverbote für Arbeitnehmer erweitert worden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.
Abwerbeverbote zwischen Arbeitgebern beschränken den freien Wettbewerb, weil Arbeitnehmer zum einen für ihre Leistung auf dem Arbeitsmarkt nicht die bestmöglichen Bedingungen erhalten, die ein freier Markt bieten würde. Der Wettbewerb zwischen Arbeitgebern dient den Arbeitnehmern also dazu, die eigenen Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eventuell höhere Löhne oder bessere Zusatzleistungen erbracht werden.
Für Unternehmen sind Abwerbeverbote problematisch, weil sie verhindern können, dass sie benötigte Arbeitnehmer bei Bedarf mit besseren Konditionen anwerben können.
Kein Rückschluss auf tatsächliche Praktiken
Unangekündigte Nachprüfungen seien ein erster Schritt zur Aufklärung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken, heißt es von den Wettbewerbshütern. Die Kommission und Delivery Hero verwiesen darauf, dass die Inspektionen an den Standorten noch keinen Rückschluss darauf zuließen, ob sich das Unternehmen tatsächlich an solchen Praktiken beteiligt habe. Der Sitz von Delivery Hero ist in Berlin. Das Unternehmen betreibt in Deutschland aber kein eigenes Lieferangebot.
Unternehmen riskieren bei Wettbewerbsverstößen eine Geldbuße, die zehn Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens nicht übersteigen darf. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Schwere der Zuwiderhandlung. Nach der Vorstellung der EU-Kommission verfolgt eine Geldbuße letztlich präventive Zwecke und soll deshalb zwei Dinge leisten: Bestrafen und Abschrecken.