Nutzerdaten Bundeskartellamt mahnt Google ab
Google soll seinen Nutzern künftig mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer privaten Daten einräumen. Das fordert das Bundeskartellamt. Bislang verarbeitet der Konzern Nutzerdaten dienstübergreifend.
Das Bundeskartellamt hat den Internet-Giganten Google abgemahnt. Die Tochter des US-Konzerns Alphabet müsse ihre Datenverarbeitungskonditionen anpassen, forderten die Bonner Wettbewerbshüter: "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Das Kartellamt stört sich an der Art und Weise, wie Google bei Diensten wie der Google-Suche, YouTube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant Daten für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann. Dabei hätten die "Nutzerinnen und Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden Verarbeitung einverstanden seien", hieß es von der Bundesbehörde.
"Intransparent und pauschal"
Die bislang angebotenen Wahlmöglichkeiten seien "zu intransparent und pauschal", monierten die Wettbewerbshüter. Google-Kunden müssten etwa die Verarbeitung ihrer Daten auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können.
Mit der Abmahnung räume man dem Unternehmen die Möglichkeit ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen. Das Bundeskartellamt beabsichtigt danach, "dem Unternehmen eine Neugestaltung der angebotenen Wahlmöglichkeiten aufzugeben".
Ist das Bundeskartellamt zuständig?
Hintergrund des Vorgehens sind neue Befugnisse des Kartellamts. Sie sollen helfen, den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Google hatte das Kartellamt bereits im Dezember 2021 eine solche Stellung bescheinigt.
Unter Experten ist allerdings umstritten, ob das Kartellamt für diese Fragen zuständig ist und ob es sich bei dem Verwaltungsakt rechtlich gesehen um eine Abmahnung handelt. Die Behörde räumt in ihrer Mitteilung selbst ein, dass für bestimmte Dienste von Google zukünftig der europäische Digital Markets Act (DMA) anzuwenden sei, dessen Durchsetzung in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Kommission fällt. Damit wäre die deutsche Behörde außen vor.
Das Kartellamt steht nach eigenen Angaben mit der EU-Kommission im Austausch. Behördenpräsident Mundt betonte, das Geschäftsmodell von Google baue grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf: "Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten."
Konstruktiver Austausch angekündigt
Google sagte, Ziel des Unternehmens sei es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer an erster Stelle stünden und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllten. "Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen."