Seit Anfang des Jahres Zahl der Balkonkraftwerke verdoppelt
Die Beliebtheit von Balkonkraftwerken in Deutschland hält an: Seit Anfang des Jahres hat sich die Zahl der Anlagen verdoppelt. Gründe sind etwa günstigere Preise, eine höhere Leistung und weniger Bürokratie.
Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland steigt weiter rasant. Inzwischen zählt das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur 706.509 "steckerfertige Solaranlagen" in Betrieb. Das sind doppelt so viele wie zu Jahresbeginn. Wahrscheinlich ist die Zahl vom Stand 2. Oktober sogar eigentlich noch höher, da es eine Frist von einem Monat für Nachmeldungen gibt und manche Anlagen - trotz Pflicht - schlicht nicht gemeldet werden.
Solarpaket im Juli verabschiedet
Die installierte Maximalleistung liegt bei gut 600 Watt. Sie hat sich seit Jahresbeginn sogar mehr als verdoppelt, was auch daran liegen dürfte, dass mittlerweile etwas leistungsfähigere Anlagen installiert werden dürfen. Für das gerade beendete dritte Quartal weist das Marktstammdatenregister knapp 140.000 in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von maximal 141 Watt aus. Auch diese Zahlen dürften in den kommenden Wochen noch durch Nachmeldungen steigen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass der positive Trend bei den Balkonkraftwerken vorerst anhält. Der Gesetzgeber habe bürokratische Hemmnisse abgebaut, und die Preise der Solarsysteme seien weiter gesunken, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Mit dem verabschiedeten Solarpaket I wurde die zulässige Einspeisemenge von 600 auf 800 Watt erhöht. Wenn mehr Strom vom Stecksolargerät eingespeist als in der eigenen Wohnung verbraucht wird, sind rückwärts laufende Zähler vorübergehend zugelassen - bis zur Installation eines modernen Zweirichtungszählers. Dafür ist der Netzbetreiber verantwortlich.
Auch das jahrelange Streitthema des Anschlusses über eine übliche Schuko-Steckdose wurde (fast) aus dem Weg geräumt - bis Ende des Jahres soll die entsprechende VDE-Norm geändert werden. Und schließlich entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Lediglich im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Balkonsolargeräte registriert werden. Das ist mit wenigen Mausklicks erledigt.
Vermieter können Kraftwerke nicht mehr einfach ablehnen
Zudem hatte der Bundesrat vergangene Woche der Verbesserung der Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer zugestimmt. Konkret können Vermieter künftig ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Einmischen dürfen sie sich aber weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Das mache "endlich den Weg frei für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland", sagte Körnig.
"Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes." Hier weist der Verband allerdings auf eine wichtige Unterscheidung hin: Die rechtlichen Vereinfachungen gelten nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Diese seien so konzipiert, dass Laien sie anschließen könnten.
Auf dem Markt gebe es inzwischen aber auch vermehrt größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten würden, aber keine Steckersolargeräte seien. Diese müssten vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das gelte auch für Systeme mit Batteriespeicher.