Folgen der Bankenkrise Private Spareinlagen besser geschützt
Ab Juli sind private Spareinlagen wesentlich besser geschützt als bisher. Der Bundestag beschloss ein entsprechendes Gesetz, das Sparguthaben, Tages- und Festgelder künftig bis zu einer Höhe von 50.000 Euro garantiert. Geht die Bank pleite, haftet der Staat für die Einlagen.
Das Geld von Sparern ist bei der Pleite einer Bank künftig deutlich besser geschützt. Der Bundestag beschloss die Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung. Demnach garantieren die Entschädigungseinrichtungen ab Juli Einlagen wie Sparguthaben, Tages- oder Festgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Ab 2011 ist sogar eine Haftungsgrenze von maximal 100.000 Euro vorgesehen. Bislang erstatten die Entschädigungseinrichtungen höchstens 20.000 Euro.
Ein Zehntel des Verlustes bei einer Pleite trägt der Sparer bis heute noch selbst. Mit der Gesetzesänderung wird dieser Selbstbehalt abgeschafft. Bankkunden bekommen bei der Pleite ihres Kreditinstituts ihr Geld demnach in Zukunft in voller Höhe erstattet.
Daneben soll das Geld im Entschädigungsfall künftig auch deutlich schneller an die Verbraucher zurückfließen. Hatten die Entschädigungseinrichtungen bislang maximal drei Monate Zeit, müssen sie das Guthaben in Zukunft innerhalb von 30 Tagen überweisen.
Umsetzung von EU-Recht
Mit der Überarbeitung der Einlagensicherung setzt der Bund EU-Recht um. Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen sind nur ein Teil der Einlagensicherung in Deutschland. Im Falle einer Bankpleite haften für Beträge, die über die Pflichtsicherung hinausgehen, freiwillige Sicherungsfonds der Banken, Sparkasse und Genossenschaftsbanken. Diese sichern bei einer Bankpleite den Rest des Sparguthabens ab.
Unter die Einlagensicherung fallen Sparbücher und Sparbriefe sowie Giro-, Tages- und Festgeldkonten. Aktien oder Fondsanteile werden von einer Bankpleite nicht berührt. Die Bank verwaltet die Papiere nur, sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Zertifikate sind bei einer Bankpleite hingegen meist nicht abgesichert.