EU-Kommission ändert Regeln Entlastung für Banken, Sicherheit für Kunden
Die EU-Kommission will Banken entlasten und gleichzeitig deren Kunden schützen: Bei einer Bankenpleite sollen Kunden künftig ihr Geld schon nach drei Tagen ausgezahlt bekommen. Zudem ist geplant, Konten bis zur Höhe von 100.000 Euro abzusichern. Die Banken werden durch neue Bilanzregeln entlastet.
Von Bankenpleiten betroffene Sparer sollen künftig innerhalb von drei Tagen ihre Einlagen zurückbekommen. Auf die entsprechende Verkürzung der Entschädigungsfrist verständigte sich die EU-Kommission in Brüssel. Zudem schlug die Kommission vor, die bisherige Mindestdeckungssumme von 20.000 auf zunächst 50.000 Euro aufzustocken. Darauf hatten sich die EU-Finanzminister vor wenigen Tagen geeinigt. Wie bereits in einigen Ländern geschehen, sollen die Mitgliedstaaten diesen Betrag dann innerhalb eines Jahres nochmal auf 100.000 Euro verdoppeln.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bezeichnete die Vorschläge als "vernünftige und angemessene Reaktion auf die aktuelle Finanzkrise. Eine Anhebung der Mindestsicherung wird dafür sorgen, dass die EU-Bürger wieder Vertrauen in die Sicherheit ihrer Spareinlagen fassen."
In den Mitgliedstaaten könnte es allerdings Widerstand gegen die Pläne geben: Vergangene Woche hatten sich die EU-Finanzminister für eine neue Mindestsicherung von 50.000 Euro stark gemacht. Eine Anhebung auf 100.000 Euro sollte nach diesem Beschluss aber im Ermessen der jeweiligen Mitgliedstaaten bleiben und nicht verbindlich festgeschrieben werden.
Neue Bilanzierungsregeln für Banken
Gleichzeitig lockerte die EU Bilanzierungsregeln für die Banken. Künftig müssen Banken ihre Bestände an bestimmten Wertpapieren nicht mehr nach dem aktuellen Marktpreis bilanzieren, sondern dürfen sich stärker am Anschaffungspreis orientieren. Viele beispielsweise von US-Hypotheken abgeleitete Wertpapiere sind fast nichts mehr wert oder es kann kein Preis für die festgesetzt werden, weil die Käufer fehlen. Das zwang die Banken zuletzt zu immer höheren Abschreibungen auf solche Bestände, so dass immer höhere Verluste ausgewiesen wurden. Unberücksichtigt blieb dabei aber, dass diese Papiere meist nicht sofort verkauft werden und somit die Verluste auch nicht realisiert werden sollten.
Die Marktpreisbewertung wurde einst eingeführt, um ein realistisches Bild des Vermögensbestandes einer Bank zu erhalten. Bilanzexperten kritisieren deshalb, das mit der jetzt beschlossenen Verwässerung der Regel das Vertrauen in Bilanzen von Banken untergraben werde. Nun bestehe erst Recht die Gefahr, dass Banken zu große Risiken eingingen. Die US-Börsenaufsicht hatte die amerikanischen Banken bereits von der Pflicht zur Marktpreisbewertung befreit.