Zwischenbilanz der SoFFin-Arbeit Der Retter in höchster Not hat ausgedient
Der Bankenrettungsfonds SoFFin hat die deutsche Finanzbranche in der Krise mit mehr als 130 Milliarden Euro gestützt. Zum Jahresende macht der Fonds de facto zu. Denn er darf dann keine weiteren Hilfen mehr gewähren. Doch neben alten Lasten warten schon neue Aufgaben.
Von Oliver Feldforth, HR
In Krisenzeiten gebären Politiker Wortungetüme, die vor der großen Pleite schützen sollen. Der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung", kurz SoFFin, ist da keine Ausnahme. Er entstand mit dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das im Oktober 2008 in Rekordzeit durch den Bundestag und den Bundesrat gepeitscht wurde. Verwaltet wird der Fonds durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die ebenfalls im Oktober 2008 aus der Taufe gehoben wurde und unter Aufsicht des Bundesfinanzministeriums steht.
Reaktion auf Angst vor Kettenreaktion nach Lehman-Pleite
An den Finanzmärkten brannte es damals lichterloh und in Deutschland ging die Angst um, dass der Lehman-Pleite auch die Insolvenz deutscher Banken folgen könnte. "So einen Notfonds muss man in der Krise schnell schaffen, sonst bricht einem eventuell das ganze Bankensystem zusammen. Andere Staaten in Europa haben es genau so gemacht", erklärt Ulrich Kater, Chefvolkswirt der Deka Bank.
Banken können eigene "Unterbanken" als Abwicklungsanstalten unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung errichten. In diese Bad Banks transferieren sie risikoreiche Wertpapiere, aber auch gefährdete Kredite. Der Wert dieser Positionen lässt sich oft kaum ermitteln, meist ist er jedoch dramatisch gesunken. Auf diese Weise bereinigen die Banker die Bilanz ihres Hauses, damit die Finanzbranche wieder Vertrauen zu ihnen fasst. Die Bad Banks sollen die Risikopapiere dann geordnet abwickeln. Für die eventuellen Verluste dieser Abwicklungsanstalten kommt aber die auslagernde Bank auf, die die wirtschaftliche Verantwortung trägt. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung errichtet und überwacht die Abwicklungsanstalt.
Die Aufgaben und Instrumente des SoFFin wurden seit seiner Gründung deutlich ausgeweitet. Das im Sommer 2009 erweiterte Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung ermöglicht die Auslagerung von Schrott-Wertpapieren in Bad Banks unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Der SoFFin assistiert darüber hinaus mit frischem Geld für klamme Geldhäuser und erfüllt damit seine ursprüngliche Hauptaufgabe. Die besonders in Bedrängnis geratenen Banken bekommen Eigenkapital, der Bund wird also über den SoFFin Miteigentümer - allein im Fall der Commerzbank mit 18 Milliarden Euro. Ende November hatten vier Banken (Aareal, Commerzbank, HRE und WestLB) Eigenkapital erhalten, insgesamt gut 29 Milliarden Euro.
Bank | Kapitalmaßnahme (Eigenkapital) |
---|---|
Aareal Bank | 0,38 Milliarden Euro |
Commerzbank | 18,2 Milliarden Euro |
Hypo Real Estate Holding | 7,7 Milliarden Euro |
WestLB | 3,0 Milliarden Euro |
Gesamtsumme | 29,28 Milliarden Euro |
Stand: 16. Dezember 2010
Der SoFFin vergibt aber auch Garantien für Kredite, nach derzeitigem Stand im Umfang von rund 102 Milliarden Euro. Mit dieser staatlichen Sicherheit im Rücken erhält dann eine Bank wie die HSH Nordbank wieder zinsgünstige Kredite am Kapitalmarkt. All das gab es vom Sonderfonds, der mit der Finanzmarktstabilisierungsanstalt in Frankfurt am Main seinen Sitz hat.
Bank | Garantien |
---|---|
Aareal Bank | 4,0 Milliarden Euro |
BayernLB | 4,73 Milliarden Euro |
Commerzbank | 5,0 Milliarden Euro |
Corealcredit Bank | 0,5 Milliarden Euro |
FMS Wertmanagement (von HRE) | 53,48 Milliarden Euro |
Düsseldorfer Hypothekenbank | 2,4 Milliarden Euro |
HSH Nordbank | 17,0 Milliarden Euro |
IKB Deutsche Industriebank | 9,8 Milliarden Euro |
Sicherungseinrichtung deutscher Banken | 5,4 Milliarden Euro |
Gesamtsumme | 102,31 Milliarden Euro |
Stand: 16. Dezember 2010
Gebühren nur bei Gewinnen
Sowohl für die Garantien als auch für das vergebene Eigenkapital werden eigentlich Gebühren fällig. Aber nur eigentlich, denn wenn ein Unternehmen keinen Gewinn ausweist, geht der SoFFin beim Eigenkapital leer aus. So hat die Commerzbank bis heute für das so übernommene Kapital keinen Cent Zinsen gezahlt, fällig wären immerhin neun Prozent pro Jahr.
Anders sieht es bei den Garantien aus. Die kosten pro Jahr Gebühren zwischen 0,5 und 2,5 Prozent der gegebenen Garantiesumme. Auch sind sie zeitlich befristet. Sie werden grundsätzlich für drei Jahre vergeben, maximal für fünf Jahre. 2015 müssen also die letzten Garantien an den SoFFin zurückgegeben werden.
Im Jahr 2009 verbuchte der SoFFin einen Fehlbetrag von 4,26 Milliarden Euro, vor allem wegen Abschreibungen für das der HRE gegebene Eigenkapital. Und auch dieses Jahr werden wohl die Einnahmen über Gebühren die notwendigen Abschreibungen nicht abdecken können. Doch vorerst bedeutet das nicht, dass die Steuerzahler das Minus bezahlen müssen. Denn bislang verzeichnete der SoFFin bei den gewährten Kreditgarantien keine Ausfälle. Ob die Abschreibungen bei den Banken, denen Eigenkapitalhilfen gewährt wurden, am Ende auch zu Verlusten führen, ist unklar. Das entscheidet sich erst, wenn der SoFFin die Staatsbeteiligungen wieder verkauft. Bis dahin könnten die Anteile auch wieder an Wert gewinnen.
SoFFin macht de facto zu
Frisches Eigenkapital oder Garantien vergibt der SoFFin nur noch bis Ende 2010. Ab 2011 werden nur noch verliehene Euros und vergebene Garantien wieder an Bord genommen. Nach außen soll nichts mehr fließen. Eine Ausnahme im Detail gibt es allerdings: Droht dem gegebenen Eigenkapital die Verwässerung über eine durchgeführte Kapitalerhöhung - sind also Verluste des SoFFin-Einflusses zu befürchten - darf frisches Kapital nachgeschossen werden. Klar ist aber: Der Fonds macht de facto zu.
Der SoFFin habe seine Arbeit gut gemacht, so Kater. Es sei vor allem um schnelle Garantien gegangen. Diese Aufgabe habe der Fonds gut gelöst. "Das toxische Zeug ist zum Großteil weg", meint er. Im Finanzsystem gehe das kurzfristiger als beim radioaktiven Atommüll.
"SoFFin hat Zombie-Banken verhindert"
In Frankfurter Bankenkreisen sei in den vergangenen Jahren die Angst vor "Zombie-Banken" umgegangen, beschreibt Kater. Das seien "halbtote" Banken, die nicht insolvent gehen, aber finanziell zu schwach sind, um am Finanzmarkt wieder eingreifen zu können. Solche "Zombie-Banken" habe der SoFFin verhindert, so Kater.
Neue Aufgaben für den SoFFin
Aber es kommen neue Aufgaben: 2011 greift das Restrukturierungsgesetz. Die über den SoFFin wachende Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) hat dann nicht nur die Aufsicht über den SoFFin und die Bad Banks, sondern auch über einen Restrukturierungsfonds. Sie entscheidet über die Vergabe der Hilfen aus diesem neuen Fonds. Dazu zählt neben möglichen Garantien und Kapitalhilfen auch die Übertragung von Bankvermögen an eine staatliche Brückenbank. Ziel des Restrukturierungsgesetzes ist es allgemein, durch frühzeitiges Eingreifen und verschiedene Sanierungsmöglichkeiten die Insolvenz von Banken zu vermeiden und damit die Finanzmärkte zu stabilisieren.
Das Gesetz passierte im November 2010 den Bundesrat. So wird ab 2011 den Geldhäusern die Bankenabgabe abgeknöpft und diesem neuen Fonds zugeführt. 15 Prozent vom Gewinn nach Steuern werden fällig; geschätzte 1,2 Milliarden Euro sollen so fließen und im Ernstfall mithelfen, eine Bankenhavarie zu verhindern. "Der Weg der FMSA und des SoFFin führen vom Retten und Sanieren zum Restrukturieren", so FMSA-Chef Hannes Rehm