Pläne des Umweltministeriums Per Gesetz gegen Retouren-Vernichtung
Vier Prozent der zurückgeschickten Artikel, die bei Online-Händlern bestellt wurden, landen im Müll. Das SPD-geführte Umweltministerium will das per Gesetz erschweren. Zuvor hatten die Grünen ein Verbot gefordert.
Online-Händler sollen Plänen des Bundesumweltministeriums zufolge künftig dazu verpflichtet werden, weniger zurückgegebene Neuware zu vernichten.
"Ich werde noch diesen Monat ein Gesetz vorlegen, das den Händlern sehr klar vorschreibt, wie mit den Retouren umzugehen ist. Ich will, dass das entweder gespendet oder eben auch wieder verkauft wird. Es kann jedenfalls nicht sein, dass das einfach vernichtet wird", sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) dem ARD-Hauptstadtstudio.
"Obhutspflicht" soll kommen
Ihr Ressort bereitet derzeit eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Es soll laut Ministerium eine "Obhutspflicht" verankert werden mit dem Ziel, rechtlich gegen die "unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können". Geprüft werde außerdem eine Umsatzsteuerbefreiung für zurückgesandte Neuwaren, die als Sachspenden weitergegeben werden.
"Es ist nicht so einfach, das Ausmaß solcher Retourenvernichtungen festzustellen", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. "Gleichwohl müssen wir sagen, ja das gibt es." Beamte des Ministeriums hätten Online-Versandhändler besucht und sich vor Ort ein Bild gemacht. Nun wolle Schulze dem Gesetzgeber ermöglichen, Versandhändlern vorzuschreiben, was sie mit Versandware tun dürften.
Grüne fordern Verbot
Am Wochenende hatten die Grünen gefordert, Online-Versandhändlern wie Amazon oder Otto zu verbieten, zurückgeschickte neuwertige Waren zu vernichten. Sie schlugen vor, Produkte, die nicht mehr in den Verkauf könnten, zu verschenken - etwa über Sozialkaufhäuser.
Wissenschaftler der Universität Bamberg hatten ermittelt, dass die Bundesbürger bei Bestellungen im Internet jedes sechste Paket wieder zurückschicken. Im vergangenen Jahr waren das demnach 280 Millionen Pakete und 487 Millionen Artikel. Bei Kleidung und Schuhen geht sogar fast die Hälfte der Pakete zurück an den Absender. Nach Erkenntnis der Forscher landen rund vier Prozent der Artikel im Müll.
"Unfug"
Die Versandhändler übten deutliche Kritik an dem Vorschlag, die Vernichtung zurückgeschickter Waren zu verbieten. Die Idee sei "Unfug", erklärte der Präsident des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH), Gero Furchheim. "Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten".
Furchheim erklärte, es gebe viele Konzepte, die Auswirkungen des staatlich verordneten Widerrufsrechts sinnvoll in "Einklang mit der Ökologie" zu bringen. Dazu zählten Aufarbeitung, Sonderverkäufe sowie sozial motivierte Schenkungen. All dies würden die Versandhändler bereits freiwillig tun.
92 Prozent der Rücksendungen werden weiterverkauft
Der Studie der Uni Bamberg zufolge werden 92 Prozent der Rücksendungen weiterverkauft. Der Rest verteilt sich wie folgt: Industrielle Verwertung (2 Prozent), Spende an gemeinnützige Organisationen (1 Prozent), Entsorgung (4 Prozent), Sonstiges (1 Prozent).