Staatshilfen darf nicht an Standortfrage gekoppelt werden Bund ohne Druckmittel im Opel-Bieterwettstreit
Vizekanzler Steinmeier will Opel nur mit Staatsmilliarden helfen, wenn alle deutschen Standorte erhalten bleiben. Die EU-Kommission stellte aber erneut klar, dass diese Bedingung gegen EU-Recht verstößt. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt zur selben Auffassung.
Entgegen der Forderung von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier darf die Bundesregierung ihre Hilfen für den Autohersteller Opel nicht vom Erhalt der deutschen Standorte abhängig machen. Die EU-Kommission und das Bundeswirtschaftsministerium sehen darin übereinstimmend einen Verstoß gegen das EU-Recht.
Staatsbeihilfen für Opel dürften nicht an Bedingungen geknüpft werden, wie etwa den Erhalt bestimmter Standorte, bekräftigte ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Er verwies auf eine Erklärung der EU-Kommissare Günter Verheugen, Neelie Kroes und Wladimir Spidla von Mitte Mai, wonach solche Bedingungen mit dem EU-Binnenmarktrecht nicht vereinbar seien. Die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen über Investitionen im gemeinsamen europäischen Markt dürfe nicht eingeschränkt werden.
Wirtschaftsministerium sieht möglichen Rechtsverstoß
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte einen Bericht der "Financial Times Deutschland", wonach diese Rechtsauffassung auch in einem Ministeriumspapier an den Wirtschaftsausschuss festgehalten sei. Danach stellt die Vorgabe, bestimmte Standorte im jeweiligen Mitgliedsstaat aufrechtzuerhalten, nach EU-Recht ein unzulässiges Kriterium für staatliche Beihilfen dar. Das müsse aber nicht bedeuten, dass dies eine abschließende Einschätzung sei, fügte die Sprecherin allerdings hinzu.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm betonte, die Bundesregierung habe bereits Ende Mai klargestellt, dass für den Erhalt eines Standortes nach EU-Recht immer der Maßstab der wirtschaftlichen Tragfähigkeit gelten müsse.
Steinmeier will Opel-Hilfen nur bei Standortgarantie
Steinmeier hatte am Wochenende erklärt, deutsche Steuergelder dürften an die ehemalige GM-Tochter nur in Zusammenhang mit einem Konzept fließen, das den Erhalt aller vier deutschen Opel-Standorte vorsehe. Opel produziert jedoch in mehreren EU-Ländern. Die EU-Minister hatten bereits zwei Mal über die Zukunft von Opel beraten. Vor drei Monaten hatten die EU-Länder bekräftigt, dass eine finanzielle Unterstützung des Staates nicht davon abhängen dürfe, an welchen Standorten das Unternehmen investiere oder ob es Arbeitsplätze im Zuge einer Umstrukturierung abbaue.
Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier will Staatshilfen für Opel nur zustimmen, wenn die deutschen Standorte gesichert werden.
Der Verwaltungsrat der Opel-Mutter General Motors tagt am Dienstag kommender Woche. Dabei ist eine Entscheidung über die Zukunft des Autobauers möglich. Zur Debatte stehen ein Verkauf großer Anteile an den kanadischen Autozulieferer Magna und die russische Sberbank oder an den Finanzinvestor RHJI. Aber auch eine Lösung, bei der GM alleiniger Eigentümer von Opel bleibt, ist wieder im Gespräch, ebenso wie ein Insolvenzverfahren.