Studie der EU-Kommission Zwei von drei Online-Kreditangeboten mangelhaft
Wer sich im Internet nach Verbraucherkrediten umsieht, wird in zwei von drei Fällen schlecht informiert. Von insgesamt 560 Angeboten wiesen fast 400 Mängel auf, stellte die EU-Kommission bei einer Untersuchung fest. Die Angebote deutscher Anbieter waren im Schnitt noch schlechter.
Von Wolfgang Landmesser, WDR-Hörfunkstudio Brüssel
Geprüft hat die EU-Kommission bereits Internetangebote für Flüge, für Elektro-Artikel, für Konzert- und Sporttickets. Jetzt waren Online-Angebote für Verbraucherkredite dran. Aus gutem Grund, meint EU-Verbraucherkommissar John Dalli. "Die EU-weite Verbraucherumfrage hat gezeigt, dass es in diesem Bereich Mängel gibt. Es gab viele Beschwerden bei den nationalen Behörden und bei den europäischen Verbraucherzentralen", berichtet Dalli.
Der effektive Jahreszins, die Laufzeit des Kreditvertrags sowie zusätzliche Kosten etwa für Versicherungen - solche Informationen müssen Banken und Kreditvermittler auf ihren Internetseiten angeben. So steht es in der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie. Doch bei einem Großteil der Kreditangebote im Internet fehlen solche wichtigen Informationen.
400 Seiten unter Verdacht
Rund 560 Seiten haben die zuständigen Behörden in den 27 EU-Ländern sowie in Norwegen und Island unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist enttäuschend. "Die nationalen Überwachungsbehörden fanden Probleme auf 70 Prozent der gecheckten Websites. Fast 400 Seiten wurden auffällig und stehen unter Verdacht, Regeln für den Verbraucherschutz gebrochen zu haben", resümiert Dalli. Also gut zwei Drittel der untersuchten Internetseiten mit Mängeln.
In Deutschland fielen von 26 getesteten Angeboten 20 durch mangelhafte Informationen auf - und damit noch etwas schlechter als der europäische Durchschnitt. Dabei seien die Websites eine wichtige Grundlage, sagt Kommissar Dalli. "Verbraucher nutzen das Internet immer öfter, um Preise und Angebote herauszufinden und zu vergleichen. Deswegen müssen sie dort alle erforderlichen Informationen für eine fundierte finanzielle Entscheidung finden."
Vergleichsgröße effektiver Jahreszins ist Pflicht
Die europäischen Vorschriften beziehen sich bereits auf die Werbung für Verbraucherkredite. So darf die Angabe des effektiven Jahreszinses nicht fehlen. Denn dieser Zinssatz ist die entscheidende Größe, um unterschiedliche Angebote vergleichen zu können. In rund zwei Dritteln der Kreditwerbung auf den untersuchten Internetseiten fehlte diese Information aber. Auch auf den meisten deutschen Internetangeboten waren die Angaben zum effektiven Jahreszins unvollständig, nicht nachvollziehbar oder sie fehlten ganz.
Die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, schaltete bereits die Wettbewerbszentrale ein. Die habe den auffälligen Seiten sogenannte Unterlassungserklärungen zugesandt, sagte ein BaFin-Sprecher. Einige Kreditvermittler hätten diese bereits unterschrieben und die Mängel behoben.
"Kreditvertrag verstehen"
Auch in den anderen Mitgliedsländern sollen die Behörden die mangelhaften Anbieter kontaktieren und anhalten, ihre Angebote nachzubessern. Wenn die Kreditvermittler dem nicht nachkommen, sind Strafen fällig; die Internetseiten können dann auch geschlossen werden. Bis dahin gibt der Verbraucherkommissar aus Malta einen allgemeinen Tipp: "Verbraucher sollten keinen Kreditvertrag unterschreiben, den sie nicht verstehen."
Unter die europäischen Bestimmungen fallen unter anderem Ratenkredite, Kreditkarten und Autofinanzierungen. Immobilienkredite werden von der EU-Richtlinie nicht erfasst. Bisher ist national geregelt, welche Informationen Anbieter bei einer Hausfinanzierung bereitstellen müssen; entsprechende Seiten wurden daher auch nicht europaweit überprüft.